Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1204Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über Getränke
vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
gestützt auf die Artikel 10 Absatz 4, 12 Absatz 3, 14 und 35 Absätze 4 und 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ... (LGV)1,
verordnet:
1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung umschreibt folgende Lebensmittel, legt die Anforderungen an sie fest und regelt deren besondere Kennzeichnung und Anpreisung:
a. natürliches Mineralwasser und Quellwasser;
b. Fruchtsaft;
c. Gemüsesaft;
d. Fruchtnektar;
e. aromatisierte Getränke:
1. Sirup, Fruchtsirup,
2. Pulver und Konzentrat zur Herstellung alkoholfreier Getränke,
3. Instant- und Fertiggetränke, die nicht auf Basis von Zutaten wie Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln, Tee, entcoffeiniertem Tee, Mate, Kräuter- und Früchtetee oder von deren Extrakten oder Konzentraten hergestellt werden;
f. Kaffee, Kaffee-Ersatzmittel, Tee, entcoffeinierter Tee, Mate, Kräuter- und Früchtetee sowie Instant- und Fertiggetränke auf Basis von folgenden Produkten:
1. Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln,
2. Tee, entcoffeiniertem Tee, Mate, Kräuter- und Früchtetee,
3. Instant- und Fertiggetränken, die auf Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln, Tee, entcoffeiniertem Tee, Mate, Kräuter- oder Früchtetee oder auf deren Extrakten oder Konzentraten basieren;
g. alkoholische Getränke, einschliesslich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt:
1 SR 817.02
2014–......