Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1246Fedlex · Vorlage
Art. 131 Honigbrand
1 Honigbrand ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Gärung und Destillation von Honigmaische gewonnen und zu weniger als 86 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat die sensorischen Eigenschaften der verwendeten Ausgangsstoffe aufweist.
2 Er darf nur mit Honig gesüsst sein.
Art. 132 Hefebrand (Brand aus Trub, Drusenbrand)
Hefebrand (Brand aus Trub, Drusenbrand) ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Destillation von Weintrub oder Fruchttrub zu weniger als 86 Volumenprozent gewonnen wird.
Art. 133 Bierbrand
Bierbrand ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch direkte Destillation von frischem Bier bei Normaldruck gewonnen wird, das zu weniger als 86 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat die sensorischen Eigenschaften des Biers aufweist.
Art. 134 Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke
Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Gärung und Destillation von Topinamburknollen (Helianthus tuberosus L.) zu weniger als 86 Volumenprozent gewonnen wird.
Art. 135 Kartoffelbrand
Kartoffelbrand ist eine Spirituose, die durch Destillation aus einer vergorenen Kartoffelmaische gewonnen wird.
Art. 136 Kräuterbrand
1 Kräuterbrand ist eine Spirituose, die durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird:
a. Destillation von in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder in einem Brand eingemaischten Kräutern;
b. Zugabe eines Kräuterextraktes zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder einem Brand.
2 Die Färbung mit pflanzlichen Extrakten und die Zugabe von ätherischen Ölen sind gestattet.