Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Verordnung des EDI über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (VZVM)
vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf die Artikel 10 Absatz 4, 25 Absatz 2 und 35 Absätze 4 und 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ...1 (LGV),
verordnet:
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Stoffen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung zu Lebensmitteln sowie deren Kennzeichnung.
2 Für die Verwendung von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Stoffen nach Absatz 1 als Zusatzstoffe gelten die Bestimmungen der Verordnung des EDI vom 25. November 20132 über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe.
3 Diese Verordnung gilt nicht für Nahrungsergänzungsmittel nach der Verordnung des EDI vom...3 über Nahrungsergänzungsmittel.
Art. 2 Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
1 Vitamine und Mineralstoffe dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden:
a. zur Erhaltung oder Verbesserung des Nährwerts;
b. aus Gründen der Volksgesundheit.
2 Es dürfen nur Vitamine und Mineralstoffe nach Anhang 1 in für den menschlichen Körper bioverfügbarer Form zugesetzt werden.
3 Es gelten die Höchstmengen nach Anhang 1.
1SR …
2 SR 817.022.31
3SR ...
2015–......