Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1849Fedlex · Vorlage
Art. 5 Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung
von Oberflächenverunreinigungen
Zulässig zur Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen mit anderen Verfahren als dem Abspülen mit Trinkwasser sind die Verfahren nach Anhang 4.
Art. 6 Kennzeichnung
Lebensmittel, die mit einem Verfahren zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit behandelt worden sind, sind nach Anhang 2 Teil A Ziffer 1 der Verordnung des EDI vom ...5 betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) zu kennzeichnen.
3. Abschnitt: Enzyme und Extraktionslösungsmittel
Art. 7 Voraussetzungen für die Verwendung von Enzymen
1 Lebensmittelenzyme dürfen als solche in Verkehr gebracht und Lebensmitteln gemäss GHP zugesetzt werden.
2 Sie dürfen unter den folgenden Bedingungen verwendet werden:
a. Das Enzym ist in der vorgeschlagenen Menge für Konsumentinnen und Konsumenten und aufgrund der bekannten wissenschaftlichen Daten gesundheitlich unbedenklich.
b. Für die Verwendung des Enzyms besteht eine hinreichende technologische Notwendigkeit.
c. Durch die Verwendung des Enzyms werden die Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht, insbesondere hinsichtlich der Frische, der Qualität und der Beschaffenheit der verwendeten Zutaten sowie der Natürlichkeit, des Herstellungsverfahrens oder dem Nährwert des Erzeugnisses.
Art. 8 Voraussetzungen für die Verwendung von Enzymen
Die in Anhang 1 aufgeführten Stoffe dürfen bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten nach den in diesem Anhang genannten Verwendungsbedingungen und unter Berücksichtigung der Rückstandshöchstwerte als Extraktionslösungsmittel verwendet werden.
Art. 9 Voraussetzungen für die Verwendung von Enzymen
Werden Lebensmittelenzyme und Lebensmittelenzym-Zubereitungen als solche an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben, so müssen auf der Verpackung oder
5 SR ...