Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 817Fedlex · Vorlage
2 Die Bewilligungen gemäss Artikel 10 der Verordnung des EDI vom 23. November 200512 über Bedarfsgegenstände sind weiterhin gültig, wenn sie ein Unternehmen mit einem Produktionsstandort in der Schweiz betreffen. Gemäss Artikel 19 erhalten die Bewilligungen eine Nummer und werden in das in Artikel 7 Absatz 2 LGV bezeichnete Verzeichnis aufgenommen.
3 Durch das BLV erteilte Bewilligungen für Unternehmen und Produktionsstandorte im Ausland sind bis zum ... weiterhin gültig (1 Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung).
Art. 44 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
...... Eidgenössisches Departement des
Innern:
Alain Berset
12 AS 2005 636