Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 25. November 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 18. März 2016.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, und der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 97 Behörden und Organisationen eingeladen. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen veröffentlicht.1 Von den Eingeladenen haben 67 eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. Alle Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 12 eingeladenen Parteien haben deren 5 (BDP, CVP, FDP, SPS, SVP) geantwortet. Darüber hinaus sind 42 Stellungnahmen von nicht eingeladenen Organisationen und Interessierten eingegangen.
Adressaten eingeladen davon zusätzlich Total eingegangen eingegangen 1 Kantone 26 2626
2 Politische Parteien 12 55
3 Parteigruppierungen 11
Behörden und verwandte 4 3 2 35
Institutionen
Dachverbände der Gemeinden,
5 3 2 Städte und Berggebiete
6 Spitzenverbände der Wirtschaft 8 7 Organisationen für Versicherte,
7 Leistungsbezüger, Selbstständi- 16 10 11 gerwerbende Vorsorge- und Versicherungs-
8 einrichtungen, Fachverbände, 19 11 9 Durchführung Andere interessierte Organisa-
9 10 4 14 tionen
10 Einzelpersonen 4 Total 97 67 42
1 http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/01839/03404/index.html?lang=de