Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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fenthalten beschränken, sondern auch für die Pflege und Betreuung zu Hause etablieren.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

Der SBLV begrüsst die Optimierung des EL-Systems ausdrücklich, fraglich sei jedoch der Zeitpunkt noch vor Abschluss der Reform der Altersvorsorge. Der SSR begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, mit der vorliegenden Revision das Leistungsniveau zu erhalten und die Kostensteigerungen in den Griff zu bekommen. Pro Senior Bern unterstützt die Vorlage weitgehend. Inclusion Handicap unterstützt zwar die Ziele der Reform, stellt aber fest, dass nicht alle Revisionsvorschläge der Erreichung dieser Ziele dienen. pro mente sana unterstützt die Ziele der Vorlage mit Vorbehalten. cerebral anerkennt bezüglich des Leistungserhalts und der Verwendung der Eigenmittel grundsätzlich die Stossrichtung, macht jedoch bei der Umsetzung Fragezeichen. INSOS Schweiz (gleichermassen vahs) begrüsst das Ziel, die EL bei gleichbleibendem Leistungsniveau zu vereinfachen. Kostenverlagerungen zur EL, aber auch Leistungsverschiebungen in die Sozialhilfe sollen vermieden werden.

PI lehnt die in der Vorlage vorgesehenen Leistungskürzungen – mit Ausnahme der Reduktion der Vermögensfreibeträge und der EL-Mindesthöhe – ab. PS stellt fest, dass sich der Bundesrat erfreulicherweise für einen Erhalt des Leistungsniveaus einsetzt, wobei dieser Grundsatz leider nicht bei allen Vorschlägen eingehalten werde. Auch die SPV begrüsst das Ziel des Leistungserhalts, sieht aber in den vorgeschlagenen Änderungen Leistungskürzungen, die sie ablehnt. Procap fordert, dass dem Recht auf soziale Sicherheit und unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft Rechnung getragen werde (heute für sie nicht ausreichend). Für die EFS ist es falsch, eine EL-Reform vorzunehmen, solange die Mietzinsmaxima nicht auf das heutige Niveau angehoben sind. Für die EFS dürfen die EL auch nicht als Ersatz für ein zu tiefes Rentenniveau herhalten.

AGILE und AVIVO Schweiz weisen die Reform zurück. Sie sind der Ansicht, der Entwurf enthalte keine echten Verbesserungen und bezwecke eine Begrenzung des Zugangs zu EL, namentlich für IV-Rentnerinnen und Rentner. Für AVIVO Schweiz ist eine Stärkung der AHV/IV-Renten wesentlich und vordringlich, damit diese beiden Versicherungen endlich den Zweck erfüllen, für den sie geschaffen wurden, nämlich ein würdiges Leben zu ermöglichen. Pro Raris und lupus suisse äussern sich negativ, da viele der Reformvorschläge offensichtlich andern als den avisierten Zielen dienen. Es gehe offenbar um eine Entlastung der Kantone. Retina Suisse erachtet die ELG-Reform zum aktuellen Zeitpunkt als verfehlt und weist sie zurück. Die GrossmütterRevolution wehrt sich gegen jede Massnahme, die das Leistungsniveau senkt.

Bezüglich der Kostenentwicklung bemerken mehrere Organisationen dieser Kategorie (etwa Inclusion Handicap, PS, INSOS Schweiz), dass diese nebst der demografischen Entwicklung und des wachsenden Bedarfs von Pflegeleistungen teilweise auf den Abbau anderer Versicherungsleistungen (etwa IV) zurückzuführen sei. Es sei daher darauf zu achten, künftig keine weiteren Kostenverlagerungen zu den EL zu beschliessen.