Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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nicht aushöhlen. Die FDP zeigt sich enttäuscht, dass auf diesem Gebiet jahrelang nichts Machbares getan wurde und fordert, endlich eine echte Reform einzuleiten. Die SVP begrüsst alle Neuerungen, die Sparpotential bergen, meint jedoch, die grundlegenden Probleme würden damit nicht angepackt, obschon angesichts der vergangenen und zu erwartenden Ausgabendynamik dringender Handlungsbedarf bestehe, weshalb die Vorlage in dieser Form abzulehnen sei.
Behörden und verwandte Institutionen
Die SODK/FDK/GDK und SODK Ost+ unterstützen grundsätzlich die Stossrichtung und die damit verbundene Zielsetzung. Von zentraler Bedeutung sei die Eindämmung des Kostenanstiegs bei möglichst gleich bleibendem Leistungsniveau.
Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SSV und der SGemV unterstützen die Vorlage grundsätzlich. Die genannten Ziele, Erhalt des Leistungsniveaus, die bessere Verwendung der Eigenmittel für die Altersvorsorge sowie die Reduktion von Schwelleneffekten würden damit zu einem grossen Teil erreicht. Es wird jedoch bedauert, dass die EL-Reform losgelöst von Reformen der Altersvorsorge und der IV und ohne Evaluation der Pflegefinanzierung angegangen wird. Der SSV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das duale Finanzierungssystem (mit bedeutendem Finanzierungsanteil des Bundes) nicht in Frage gestellt wird. Der SGemV würdigt die guten Reformansätze, bemerkt aber, dass sich damit keine grossen Einsparungen erzielen lassen. Für ihn ist die Kostenentwicklung besorgniserregend und auch für die Gemeinden eine grosse Herausforderung, da die meisten Kantone erhebliche Finanzierungsanteile auf die Gemeinden verlagern würden.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Der KV Schweiz und der Bauernverband erachten die Reform als sinnvoll bzw. begrüssen die Optimierung.
SAV/economiesuisse können die vorgeschlagenen Massnahmen zwar unterstützen, erachten diese jedoch als ungenügend für eine nachhaltig finanzierbare EL. Gefordert wird eine grundlegende Überarbeitung und Ergänzung der Vorlage: Die Steuerbarkeit müsse hergestellt werden und substanzielle Entlastungen seien anzustreben. Auch die Kompetenzen von Bund und Kantonen müssten teilweise oder vollständig entflechtet werden. Der SGV ist froh, dass das EL-System nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird und begrüsst den Fokus, zu optimieren und das Kostenwachstum mittels Sparvorschlägen einzudämmen. Allerdings erwartet der SGV in der Botschaft Vorschläge für eine wirksamere Missbrauchsbekämpfung sowie für weitere Einsparungen, wobei der Verband Potential in einer stärkeren Entflechtung der Aufgaben und Finanzströme von Bund und Kantonen sieht.
Der SGB und Travail.Suisse äussern Widerstand. Für den SGB steht die Verbesserung der Renten der AHV und IV im Vordergrund. Travail.Suisse stimmt zwar den Zielen «Erhalt Leistungsniveau, Schutz des BVG-Sparkapitals, Vermeiden von Fehlanreizen und Vereinheitlichung der Durchführung» zu, wird jedoch nicht auf die Vorlage eintreten, solange die Mietzinsmaxima nicht angepasst sind. Ohne vorgängige Anpassung der Mietzinsmaxima kann auch aus Sicht des SGB keine ELG-Revision angestrebt werden. Für beide Spitzenverbände sollten sich die EL als System der Pflegefinanzierung nicht nur auf die Finanzierung von Pflegeheimau-