Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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wird, dringend anzugehen. Für LU weist die Vorlage kaum Elemente auf, mit denen die rasante Kostenentwicklung in den letzten Jahren wirksam gedämpft werden könnte. UR ist der Meinung, dass sich die vorgeschlagenen Massnahmen finanziell eher bescheiden auswirken und erachtet weitere und tiefer greifende Reformen als notwendig. SZ fordert vom Bundesrat, endlich eine Reform einzuleiten, welche das Kostenwachstum grundlegend in den Griff bekommt. GR regt nachdrücklich an, auch die massgeblichen Kostentreiber ausserhalb des EL-Systems anzugehen.
Die Kantone äussern sich generell als sehr besorgt über die rasante Kostenentwicklung der EL in den letzten zehn Jahren und möchten dieser unerwünschten Dynamik
– da ja die Kantone zu 70 Prozent die Hauptträger der Finanzierungslast seien – wirksam entgegen treten (LU, SZ, GL, BL, AR, AG). In zahlreichen Stellungnah-
men (BE, LU, SZ, NW, ZG, GL, FR, BL, GR, TG, TI, VS, JU) wird festgestellt,
dass die mit der EL-Reform möglichen finanziellen Einsparungen von 171 bzw. 152 Millionen Franken (je nach Variante zur Beschränkung des Kapitalbezugs) quasi wieder wettgemacht würden durch die Mehrkosten von 168 Millionen Franken, welche die parallele Anpassung der Mietzinsmaxima mit sich bringt. Gemessen am Ausgabenvolumen von 4,7 Milliarden Franken sei dies etwas mehr als ein halbes Promille der EL-Ausgaben. Um das Ausgabenwachstum spürbar zu reduzieren, seien daher weitere Reformschritte nötig. GE ist der Auffassung, die Reichweite der Reform sei de facto begrenzt, weil sie grundsätzlich den Erhalt des EL-Niveaus fordere, so dass die zu erwartenden Einsparungen die starke Zunahme der EL-Kosten nicht eindämmen könnten. Deshalb bräuchte es gemäss GE umfassendere Überlegungen zur Höhe der EL-Ausgaben im Budget des Bundes und der Kantone. Einige Kantone (TI, JU, VS, GE) weisen darauf hin, dass die EL praktisch zu einer Pflegeversicherung geworden sind, weshalb im Rahmen der Revision diesbezügliche Massnahmen vorzuschlagen seien. GE schlägt eine vertiefte Diskussion über die Schaffung einer Pflegeversicherung («assurance-dépendance») vor, die die Kosten für Aufenthalte in einer Pflegeeinrichtung gesamthaft oder teilweise decken würde.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die SPS begrüsst grundsätzlich die Zielsetzung der Vorlage und anerkennt die Bemühungen, die Revision so sozialverträglich als möglich zu gestalten, beurteilt diese insgesamt aber als Abbauvorlage. Wichtig sei die Sicherstellung, dass AHV- und IV-Beziehende keine Sozialhilfe beziehen müssen. Vordringlich sei eine Anpassung der Vergütungsmöglichkeiten für Pflege und Betreuung zu Hause und eine rasche Anpassung der Mietzinsmaxima. Für die SP 60+ ist die vorgelegte Vorlage nicht akzeptabel, da es eine Abbauvorlage sei; zudem sei es nötig, die erste Säule zu stärken, um allen ein würdiges Leben im Alter zu ermöglichen.
Die CVP begrüsst die Zielsetzung der Vorlage, für sie geht der Bundesrat jedoch klar zu wenig weit. Für die BDP geht ein Teil der Vorschläge in die richtige Richtung, insgesamt gehen die präsentierten Vorschläge aber zu wenig weit. Angesichts der demografischen und anreiztechnischen Probleme müsse die EL gründlich reformiert werden. Handlungsbedarf sieht die BDP insbesondere bei einer weitergehenden Korrektur von Fehlanreizen sowie in einer Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Für die FDP sind die Vorschläge des Bundesrates nicht ausreichend, weshalb sie die Reform in diesem begrenzten Umfang klar ablehnt. Sie weist auf ein erschreckendes Kostenwachstum hin und ortet viele Fehlanreize im EL-System. Für sie muss die Ausrichtung der EL auf die Existenzsicherung zielen. Sie will Eigenverantwortung einfordern und die Wohneigentumsförderung