Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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stattung von Krankheits- und Invaliditätskosten vollumfänglich zulasten der Kantone gingen. Die BDP und die Arbeitgeber Banken erachten die Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen als nötig. Als minimale Lösung schlagen sie vor, die Existenzsicherung zu Hause dem Bund zu übertragen, während die Kantone für die Finanzierung der Heim- und Pflegekosten sowie deren Steuerung zuständig sein müssten. Nach Meinung der SVP muss die institutionelle Verflechtung zwischen Bund und Kantonen aufgehoben werden, nach dem Motto «wer zahlt, befiehlt». SAV/economiesuisse sehen grundsätzlich Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Transparenz und Steuerbarkeit des EL-Systems. Die KKAK regt an, die Aufgabenteilung Bund-Kantone dringend zu überdenken, die Kantone von der Pflegefinanzierung zu entlasten und Regelungen für die Rechnungslegung und Berichterstattung von Heimen zu erlassen. Für bauenschweiz fehlt der Aspekt, die Problematik der komplexen Finanzströme zu lösen. Auch für das KMU-Forum würde eine Entflechtung der gemeinsamen Aufgaben zwischen Bund und Kantonen das bestehende System effizienter machen.

4.9 Entflechtung IPV – EL

Die BDP und SAV/economiesuisse verlangen eine konsequente Entflechtung von individuellen Prämienverbilligungen und EL. Der RVK bedauert, dass die vorliegende Revision nicht zum Ziel gesetzt hat, die Verflechtung zwischen IPV und EL aufzulösen.

4.10 Weitere Vorschläge und Anliegen

LU möchte den Passus «ohne minderjährige Kinder» in Art. 14b ELV streichen, dass Witwen mit minderjährigen Kindern den teilinvaliden Personen gleichgestellt werden sollten.

TI erachtet es als wichtig, die 3. Säule in die Reform zu integrieren. Unter Berufung auf Artikel 6 BV argumentiert TI, die individuelle Vorsorge (obligatorische und freiwillige) sei zu fördern. Die 3. Säule müsse also aufgewertet werden, damit sie in der Lage sei, allfällige Lücken in der 2. Säule zu füllen.

TI und JU möchten, dass auf Bundesebene schweizweit einheitliche Regeln für die Buchführung und die Geschäftsberichte von Pflegeheimen eingeführt werden, so dass die Kantone über massgebliche und einheitliche Instrumente zur Kontrolle dieses Sektors verfügen.

Bezüglich Krankenversicherung von EL-Beziehenden schlägt VD vor, folgenden Artikel als neue Bestimmung ins ELG aufzunehmen: «Uneinbringliche Prämien und Verzugszinsen von EL-beziehenden Personen gehen zu deren Lasten und werden vom monatlichen EL-Betrag abgezogen, wenn sie über ein Reinvermögen nach Abzug des angerechneten Werts der von ihnen bewohnten Liegenschaft im Sinne von Artikel 11 Buchstaben b und c ELG verfügen». VS findet es nicht zulässig, dass der Kanton für EL-Beziehende mit ausreichendem Vermögen ausstehende Prämien sowie administrative Kosten übernehmen müsse.

Die FDP fordert, dass der Lebensbedarf für EL-Beziehende zu Hause nur noch nach dem Preisindex angepasst wird.