Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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4.6 Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für Kinder

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zu diesem Thema. Die Kantone UR, SZ, NW, ZG, BS, BL, AR, GR, TI, NE, JU beantragen die erneute Prüfung des Betrages für den Lebensbedarf für Kinder. Sie regen an, eine angemessene Äquivalenzskala zu prüfen oder das Büro BASS zu beauftragen, einen angemessenen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern bei den EL vorzuschlagen. Als Begründung wird angegeben, dass Familien mit EL finanziell nicht besser gestellt werden sollen als durchschnittliche Familien ohne EL. Die BDP plädiert für eine Senkung der Kinderpauschale, um Fehlanreize zu verhindern. Die SVP moniert, dass die EL-Leistung für zwei Kinder derzeit 1680 Franken beträgt, was störend zu hoch und deshalb zu beseitigen sei. Der SGemV, der SSV sowie der Fachverband Zusatzleistungen und cp bedauern, dass die Anpassungen beim allgemeinen Lebensbedarf von Kindern nicht weiterverfolgt wurden. Dadurch bestünden grosse Ungleichheiten zwischen den Systemen EL, dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum und der Sozialhilfe. In der Praxis führe das bei den EL immer wieder zu einem Familieneinkommen, das eine angemessene Existenzsicherung übersteigt. Nicht einverstanden mit den Beträgen, die für Familien zu einem attraktiven Einkommen führen, zeigt sich auch der SAV/economiesuisse und der Verband der Arbeitgeber Banken, weshalb sie eine Senkung der Kinderpauschale oder die Einführung einer angemessenen Äquivalenzskala erlangen. Der SGV sieht bei diesen Beträgen Einsparpotential. Ebenfalls kritisch äussert sich die KKAK und beantragt eine angemessene Äquivalenzskala. senesuisse bedauert, dass Verbesserungen ohne grössere Anpassungen nicht vorgeschlagen wurden, namentlich der Kinderbeitrag sei zu überdenken.

4.7 Einführung einer Eidg. EL-Kommission

Mehrere Kantone (SZ, NW, GL, ZG, SG, GR, VD, JU) und die KKAK schlagen

die Schaffung einer Eidgenössischen EL-Kommission vor, in welcher 70 Prozent der Kommissionsmitglieder entsprechend der Finanzierungsverantwortung von den Kantonen gestellt werden müssten.

4.8 Neuregelung Aufgabenteilung Bund – Kantone

BL möchte eine Neuregelung der Aufgabenteilung, da über EL-Leistungen häufig unzureichende Sozialversicherungsleistungen kompensiert werden müssten. JU und TI wünschen sich eine klarere Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Eine minimale Entflechtung wäre möglich, wenn der Bund 100 % der Kosten zur Deckung des Existenzbedarfs übernähme, während die Kantone ihrerseits die Zusatzkosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim bezahlten. ZH erachtet die Aufgabenzuordnung teilweise als unklar und wünscht eine Überprüfung, damit die Steuerbarkeit besser gewährleistet ist. Auch wenn sich die Reform nicht auf das Leistungsniveau auswirkt, ist GE der Meinung, die aktuelle Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen sei zu prüfen, um die gemeinsame Verantwortung im Sinne von Artikel 112a BV aus Finanzierungssicht besser wahrzunehmen. GE weist darauf hin, dass die finanzielle Belastung der Kantone stärker steigen werde als jene des Bundes, namentlich weil die Finanzierung von Heimaufenthalten und die Rücker-