Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Dübendorf. Die Ausnahmeregelungen lehnen CP und Stadt Dübendorf ab. Die Stadt Dübendorf beantragt, dass die Kriterien für die Festlegung solcher Ausnahmen durch den Bundesrat im Gesetz besser definiert werden.

[Art. 15d EleG] Nationales Interesse: CP und Stadt Dübendorf sind für den Status von nationalem Interesse für das Übertragungsnetz und Teile der NE 3.

[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: Nach CP und Stadt Dübendorf soll auch weiterhin ein Sachplanverfahren für Leitungen der NE 1 durchgeführt werden. Stadt Dübendorf befürwortet ebenfalls die gesetzliche Verankerung des Sachplanverfahrens.

CP betrachtet die direkte Zuständigkeit des BFE für Bewilligungen von Leitungen der NE 1 als zielführend.

[Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren: Der Einsatz von verwaltungsexternen Personen bei PGV findet bei CP und Stadt Dübendorf Anklang, nach CP ist diese Option nur in Ausnahmefällen und temporär zu gebrauchen.

[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: Baulinien unterstützen CP und Stadt Dübendorf.

[Art. 26a EleG] Geodaten: CP und Stadt Dübendorf befinden die Erhebung und Veröffentlichung von Geodaten durch das BFE als sinnvoll.

Sonstige Anliegen und Bemerkungen: CP fordert vom Bundesrat, möglichst schnell eine aktualisierte Übersicht der Stromnetzengpässe zu veröffentlichen.

Eingebrachte Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung: USIC schlägt vor, nationale

Stromkorridore einzurichten, in welchen die Abläufe harmonisiert sind. In diesen Verfahren sollen sowohl Einsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten als auch die Umweltprüfung möglichst früh erfolgen. CP möchte die Beschwerdemöglichkeiten einschränken.

5.16. Privatpersonen

Eine Privatperson fordert die Bestimmungen betreffend Entschädigung und Enteignungen zu überarbeiten, da sie sowohl überholt als auch nicht gerechtfertigt und unfair seien. Für eine weitere Privatperson kommt die Vorlage zu früh, da sie teilweise auf der ES 2050 basiert und diese noch nicht vom Volk bestätigt wurde. Gewisse neue Kompetenzen und Aufgaben des Bundes, die die Strategie Stromnetze vorschlägt, dienen nur dazu, die ES 2050 frühzeitig zu verankern und sind unnötig. Diverse Artikel seien deshalb zu streichen (u.a. Art. 15d EleG, Art. 17a EleG, Art. 9a-9f StromVG) respektive anzupassen.