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Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 12 Seiten

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Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

(Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

vom … Entwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 19022

Ingress

gestützt auf die Artikel 81, 87, 89 und 91 Absatz 1 der Bundesverfassung3

Ersatz eines Ausdrucks:

1Im ganzen Erlass wird «Bundesamt für Energie» ersetzt durch «BFE».

2Im ganzen Erlass wird «Departement» ersetzt durch «UVEK».

betrifft nur den italienischen Text:

In den Artikeln 20, 27, 32, 34 und Fussnote 43 wird der Ausdruck «possessore»

ersetzt durch «gestore».

Art. 3bis

1Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die Erhebung von angemessenen Gebühren für Verfügungen, Kontrollen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung und des Eidgenössischen Starkstrominspektorates (Inspektorat).

2Der Bund erhebt von den Netzbetreibern angemessene Gebühren für erhebliche Leistungen, welche die Kantone gemäss den Leistungsvereinbarungen nach Artikel 9f Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes4 erbringen.

3Der Bundesrat regelt die Erhebung von Gebühren im Einzelnen, insbesondere:

a. das Verfahren zur Erhebung von Gebühren;

b. die Höhe der Gebühren;

AS 2007 3425

1….

2 SR 734.0

3SR 101

4 SR 734.7