Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
Bevölkerung stärker berücksichtigen, Einsprachen vermeiden und dadurch die Verfahren beschleunigen. HSUB schlägt vor, Alternativen zu Netzausbauten, wie beispielsweise dezentrale Stromproduktionsanlagen, verstärkt in Betracht zu ziehen und diese Alternativvorschläge von unabhängigen Experten ausarbeiten zu lassen.
5.15. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende
ASI unterstützt vollumfänglich die Stellungnahme des Mieterverbands Schweiz. AG Berggebiete übernimmt die Stellungnahme der SAB, zugunsten der Lesbarkeit wird in diesem Kapitel auf eine Wiederholung verzichtet.
Der Ansatz der Strategie Stromnetze ist in den Augen der Stadt Dübendorf pragmatisch und dürfte deshalb durchaus Wirkung erzielen. CP folgt der Strategie Stromnetze, vorausgesetzt ihre Anmerkungen fliessen ein.
[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: CP und Stadt Dübendorf sind mit einem Szenariorahmen als Vorgabe für die Netzplanung einverstanden, ebenso mit einer fixen Periodizität von 5 Jahren zur Überprüfung. Stadt Dübendorf erwartet, dass von einer Gesamtenergiebetrachtung inklusive anderen Energieträgern ausgegangen wird und dass auch Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung des Szenariorahmens angemessen einbezogen werden.
[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: CP und Stadt Dübendorf stimmen für
Prüfung der MJP durch die ElCom, die Frist von 9 Monaten für die Prüfung durch die ElCom und die Frist mit 9 Monaten für Erstellung der MJP durch die Netzbetreiber. Für die Stadt Dübendorf wäre auch für die NE 4-7 ein Planungsinstrument wünschenswert.
[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: Mit der Definition des Einspeisepunktes ist die Stadt Dübendorf einverstanden.
[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: Sowohl CP als auch Stadt Dübendorf sind mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips einverstanden. CP betont, dass Ausbauten zum Zweck der Versorgungssicherheiten trotzdem geschehen müssen.
[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: Der Einbezug der Betroffenen bei der Bedarfsermittlung auf NE 3-7 unterstützen CP und Stadt Dübendorf, letztere wünscht die explizite Nennung der Städte und Gemeinden im Gesetzestext und Botschaft.
[Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Die gesetzliche
Verankerung der Kompetenz von Bund und Kantonen, die Öffentlichkeit über zentrale Aspekte der Netzentwicklung und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren, stellen CP und Stadt Dübendorf eine zielführende Vorkehrung dar. Stadt Dübendorf möchte eine Prüfung, ob der Bund auch mit Städten und Gemeinden eine Leistungsvereinbarung abschliessen könnte.
[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Die Anrechenbarkeit der Kosten für Informationsmassnahmen durch die Netzbetreiber begrüssen CP und Stadt Dübendorf.
Die Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen stösst bei CP und Stadt Dübendorf auf Zustimmung. CP insistiert, dass die Obergrenze von 20 Millionen CHF nicht überschritten werden dürfe.
[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: Ersatzmassnahmen auf unteren Netzebenen führen nach CP und Stadt Dübendorf zum gewünschten Ziel. Für die Stadt Dübendorf jedoch nur, wenn Mehrkosten anrechenbar sind.
[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Die Einführung eines Mehrkostenfaktors, eine Obergrenze auf Gesetzesebene und die schlussendliche Bestimmung durch den Bundesrat befürworten CP und Stadt