Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: Das NOVA-Prinzip stützen Umweltfreisinnige SG, Genossenschaft Ökostrom, Dachverband Elektrosmog und HSUB. Alte Leitungen, welche saniert werden, müssen jedoch die Grenzwerte von neuen Leitungen einhalten.
[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: Umweltfreisinnige SG, Genossenschaft Ökostrom, Dachverband Elektrosmog und HSUB befürworten den Einbezug der betroffenen Akteure bei der Bedarfsermittlung auf NE 3-7. Genossenschaft Ökostrom vermisst eine genaue Bezeichnung der «weiteren Betroffenen». HSUB verlangt, dass parallel dazu die Planungen anderer Infrastrukturen miteinzubeziehen sind.
[Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Dass Bund und
Kantone über die übergeordnete Netzplanung und Mitwirkungsmöglichkeiten informieren können, beurteilen Genossenschaft Ökostrom, Umweltfreisinnige G und HSUB als notwendig. Der Dachverband Elektrosmog, IG-UHWM und Gigaherz missbilligen diese Möglichkeit, da die Einsprachemöglichkeiten beim Bundes(verwaltungs-)gericht durch ein rechtlich wirkungsloses Mitspracheverfahren ersetzt werden.
[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Die Anrechenbarkeit von Informationsmassnahmen der Netzbetreiber lehnen Genossenschaft Ökostrom und Dachverband Elektrosmog ab, da nur so keine unnötigen Gelder ausgegeben werden respektive Informationsveranstaltungen zugunsten Freileitungen überflüssig sind. HSUB stimmt der Anrechenbarkeit zu, solange es sich dabei um Mitwirkungsverfahren handelt.
Umweltfreisinnige SG und HSUB betrachten die Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen als zielführend. Die Genossenschaft Ökostrom sieht darin hingegen eine Wettbewerbsverzerrung und eine Einschränkung von Innovation und Effizienz. Der Dachverband Ökostrom sieht eine solche Bestimmung als Fass ohne Boden, wodurch Erdverlegungen auf der Strecke bleiben.
Swiss Metering beantragt im Sinne des Wettbewerbs die Streichung der Anrechenbarkeit von Kosten für intelligente Messsysteme.
[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen erfüllen nach Genossenschaft Ökostrom und HSUB ihren angedachten Zweck. IG-UHWM, Gigaherz, Umweltfreisinnige SG und Dachverband Elektrosmog betrachtet solche Ersatzmassnahmen – wenn überhaupt – nur auf derselben Spannungsebene als wirksam. IG-UHWM, Dachverband Elektrosmog und Gigaherz hätte es lieber, wenn Übertragungsleitungen in Schutzgebieten grundsätzlich erdverlegt würden.
[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Genossenschaft Ökostrom und HSUB begrüssen die Einführung eines Mehrkostenfaktors. Genossenschaft Ökostrom wünscht sich vertiefte Forschung über die Auswirkungen über Erdverkabelungen auf das Kulturland, HSUB eine langfristige Betrachtung inklusive Einbezug der Transportverluste als Grundlage für die Berechnung des MKF. Umweltfreisinnige SG und Dachverband lehnen den vorliegenden Entwurf inklusive gesetzliche Obergrenze und Ausnahmeregelungen ab, sie wollen für alle Leitungen der NE 1-7 prioritär eine Erdverkabelung, Mehrkosten sind nur zweitrangig. Die Umweltfreisinnigen SG beantragen die komplette Streichung des Gesetzesartikels. Im Entwurf fehle das Kriterium Transportverluste, so der Dachverband Elektrosmog, IG-UHWM und Gigaherz.
Die Festlegung einer Obergrenze im Gesetz heisst die Genossenschaft Ökostrom willkommen, dabei solle der Bundesrat jedoch die betroffenen Verbände miteinbeziehen. Für HSUB wäre eine Lösung auf Verordnungsebene durch die grössere Flexibilität angebrachter.
Mit den formulierten Ausnahmeregelungen sind Genossenschaft Ökostrom und HSUB einverstanden, wobei letztere wiederum eine Regelung auf Verordnungsebene vorziehen würde.