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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
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Deponiesysteme sind komplexe Systeme, welche grösstenteils ein sehr heterogenes Abfallinventar aufweisen. Je nach Beschaffenheit der Abfälle ist mit präferenziellen Fliesspfaden des Sickerwassers zu rechnen. Aus diesem Grund ist es kaum möglich, präzise Prognosen über die Schadstoff-Entwicklung durchzuführen. Vielmehr geht es um eine Abschätzung, ob es unter bestimmten Entwicklungen des Gesamtsystems Deponie realistisch ist, dass nach der Nachsorgephase keine schädlichen und lästigen Einwirkungen mehr zu erwarten sind.
3.4.2 Aufbau der Gefährdungsabschätzung – Stufe Detailprüfung
Abb. 6 zeigt ein mögliches Vorgehen bei einer Gefährdungsabschätzung einer Deponie auf. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass jede Deponie als Einzelfall zu betrachten ist. Der Gutachter stellt ein sinnvolles Conceptual Site Model auf, identifiziert die relevanten Prozesse und schätzt mit sinnvollen Annahmen und Szenarien das Gefährdungspotential innerhalb der Nachsorgedauer und nach Ende der Nachsorge ab.
Es sind auch Fälle möglich, bei welchen Emissionen in Schutzgüter eine untergeordnete Rolle spielen, Fragen zur langfristigen Stabilität des Deponiekörpers jedoch zentral sind.
Die Gefährdungsabschätzung basiert auf den folgenden Schritten, wobei die Systemparameter zumindest teilweise bereits in der Grobprüfung betrachtet werden.
Schadstoffpotenzial und Leitparameter
In diesem Schritt sind das Schadstoffpotential und die emissions-relevanten Eigenschaften des Deponiekörpers zu beurteilen:
. Erstellen des Abfallinventars nach Kompartimenten, basierend auf vorhandenen Informationen,
. Auswahl der Leitparameter basierend auf den vorhandenen Sickerwasseranalysen oder falls nicht vorhanden aus dem Abfallinventar,
. Abschätzung eines fOC-Werts für den Abfall basierend auf dem Abfallinventar (z.B. als Klassen wie 2% < fOC < 5% bei Reaktorstoffen), insbesondere wenn Emissionen von organischen Verbindungen relevant sind.
. Abschätzung des Restanteils an biologisch abbaubaren Organika (vgl. Grobprüfung: Ausschlusskriterium C12).
Technische Beurteilung der Systemkomponenten
Die Systemkomponenten werden bereits in der Vorprüfung (Anhang 1) und in der Grobprüfung (Anhang 3, Anhang 4) in die Bewertung integriert. In der Detailprüfung werden zusätzlich die Versagenswahrscheinlichkeiten der Komponenten quantifiziert. Daraus werden mögliche Szenarien für den quantitativen und zeitlichen Anfall von Sickerwasser entwickelt.