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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
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zentrationen werden mit repräsentativen Probenahmen und mit chemischen Analysen von Sickerwasser- und Grundwasserproben festgestellt. Die Analyseresultate werden im Rahmen der Grobprüfung anhand der numerischen Kriterien beurteilt, welche in Anhang 5 zusammengestellt sind. Die Qualitätskriterien sind risikobasiert hergeleitet und im Rahmen eines Praxistests vom BAFU überprüft worden.
Wenn die vollständige Grobprüfung bei allen Kriterien eine Bewertung „grün“ ergibt – allenfalls unter plausibler Entschärfung von „gelben“ Kriterien durch abhängige „grüne“ Kriterien – kann die kantonale Fachstelle die Betriebsbewilligung grundsätzlich erteilen. Unter Umständen legt sie Auflagen zur Nachsorge fest, welche sich auf allfällige „gelbe“ Bewertungen der Grobbeurteilung beziehen können.
Falls aus der Grobprüfung eines oder mehrere Kriterien mit einer Bewertung „gelb“ verbleiben, können von der Deponie ausgehende Umwelteinwirkungen zum heutigen oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Die Deponie ist in diesem Fall nicht oder nur mit Auflagen bewilligungsfähig. Die weitere Beurteilung erfolgt im Rahmen der Detailprüfung.