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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

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Zusammenfassung

Die Nachsorgedauer bei Deponien muss auf eine überschaubare Zeit beschränkt sein. Nach spätestens 50 Jahren sollen keine aktiven Massnahmen wie Sickerwasser- oder Abluftreinigung zum Schutz der Umwelt mehr notwendig sein. Bezogen auf den wichtigsten Emissionspfad – das Wasser - bedeutet dies, dass von einer abgeschlossenen Deponie dauerhaft keine konkrete Gefahr einer Verunreinigung von nutzbarem oder genutztem Grundwasser oder von Oberflächengewässern ausgehen darf.

Die Vollzugshilfe zeigt auf, wie eine Überprüfung bestehender Deponien hinsichtlich genannter Ziele vorzunehmen ist. Damit soll eine schweizweit einheitliche Methodik zur Anwendung kommen. Sich daraus ergebende Massnahmen werden sich somit auf vergleichbare Grundlagen abstützen.

Bestehende, auf die alte Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle beruhende Deponien, die weiterbetrieben werden sollen, benötigen gemäss Art. 53 TVA rev. eine neue Betriebsbewilligung der kantonalen Behörde. Diese überprüfen dabei, ob die Deponie oder die Kompartimente aktuell oder innerhalb von 50 Jahren nach deren Abschluss die Umwelt gefährden können. Ein Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn eine bestehende Gefährdung durch eine Sanierung beseitigt und absehbare Gefährdungen mit geeigneten Massnahmen verhindert werden.

Das dreistufige Vorgehen für die Gefährdungsabschätzung und die Abschätzung der Nachsorgedauer bezweckt, den Aufwand in Grenzen zu halten, ohne jedoch Einbussen in der Qualität der Beurteilungsgrundlagen in Kauf nehmen zu müssen. Die Vorprüfung hat u.a. zum Ziel unkritische Fälle auszuschliessen, um eine aufwändige Detailprüfung und Modellierungen zu vermeiden. In dieser ersten Prüfstufe werden keine Emissionsprognosen im Sinne einer Risikobewertung durchgeführt. In der Grobprüfung hingegen werden zumindest qualitative Überlegungen zu künftigen Emissionen sowie zu deren Einwirkung auf Schutzgüter angestellt. Erst in der Detailprüfung werden dann Emissionsmodellierungen durchgeführt. Die Untersuchungen der jeweiligen Prüfstufe bauen immer auf den Ergebnissen der vorhergehenden Stufe und auf zusätzlichen Abklärungen auf.