Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625

1. Ausgangslage

Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle

Die heute geltende Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA, SR 814.600) ist seit dem 1. Februar 1991 in Kraft. Ihre Ziele und Grundsätze haben die Abfallpolitik des Bundes und damit die Entwicklung der Abfallentsorgung in der Schweiz während der letzten zwanzig Jahre wesentlich geprägt. Heute ist die Abfallwirtschaft Schweiz ein gut funktionierendes Gesamtsystem und in Zusammenarbeit mit allen Akteuren, öffentlich und privat, wurden aus ökologischer Sicht bedeutende Verbesserungen in der Abfallentsorgung und damit im Umweltschutz und der Ressourcenpolitik erreicht. Die gesellschaftliche Akzeptanz für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen ist heute wesentlich höher als in den achtziger Jahren. Die Kosten für die Abfallbewirtschaftung sind zudem in den meisten Kantonen spürbar tiefer als noch vor zehn Jahren, nicht zuletzt weil früh marktwirtschaftliche Instrumente, wie die “Sackgebühr“ vom Bund gefördert wurden und die Finanzierung der Abfallentsorgung in der Regel durch die Abfallverursacher erfolgt. Die TVA ist auch im internationalen Vergleich ein konzises und verständlich formuliertes und vorausschauendes Regelwerk.

Die TVA wurde seit dem Inkrafttreten 1991 auch mehrmals punktuell neuen Entwicklungen angepasst. Ein wichtiger Meilenstein war im Jahr 1996 die Verbrennungspflicht von brennbaren Abfällen und damit das europaweit erste Ablagerungsverbot für unbehandelte organische Abfälle, insbesondere Siedlungsabfälle.

Abbildung 1: Entwicklung der TVA im Laufe der Zeit

Anpassungsbedarf

Mit einer Evaluation der Abfallpolitik des Bundes im Jahr 2006 wurden wichtige bisher bereits verfolgte Ziele für die Abfallbehandlung und Ablagerung bestätigt. Dieser Stand der Abfallwirtschaft ist mit den bewährten Strategien und den daraus abgeleiteten Massnahmen weiterhin aufrecht zu erhalten oder sogar zu verbessern. Die Evaluation hat aber in einzelnen Bereichen auch Lücken und Mängel der Abfallpolitik Schweiz aufgezeigt. Insbesondere vermochte die bisherige Abfallpolitik nur in einem beschränkten Mass einen Beitrag zur angestrebten Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch die Schweizer Volkswirtschaft zu leisten.

Zwar ist die Schweizer Abfallwirtschaft heute ein gut funktionierendes Gesamtsystem und viele Stoffkreisläufe werden durch gut funktionierende Rücklauf- und Verwertungssysteme weitgehend ge-

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