Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625
schlossen, es bestehen jedoch bezüglich Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Abfallwirtschaft noch Lücken und ungenutzte Potenziale. Daher muss sich die zukünftige Abfallpolitik zu einer übergreifenden Ressourcenpolitik entwickeln. In diesem Sinne hat der Aktionsplan zur Grünen Wirtschaft gemäss Bundesratsbeschluss vom 8.3.2013 die Schaffung einer übergreifenden Ressourcen- und Rohstoffpolitik zum Ziel. Dieser liegt die Lebenswegsbetrachtung der Produkte bis zur Entsorgung als Abfall zugrunde. Die Abfall- und Rohstoffpolitik der Schweiz soll entsprechend angepasst werden. Offene Stoffkreisläufe sollen geschlossen, Schadstoffe aus den Kreisläufen ausgeschleust, vermehrt Recyclingrohstoffe eingesetzt sowie der Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen gesenkt werden. Heutige und zukünftige Generationen sollen in der Nutzung von natürlichen Rohstoffen durch das Verhalten der heute lebenden Menschen nicht eingeschränkt werden. Die Voraussetzungen dafür sind: der Verbrauch von nicht erneuerbaren und knappen Rohstoffen ist zu minimieren und der
Verbrauch von erneuerbaren Rohstoffen ist nicht grösser als deren Regenerationsrate. Daneben sollen die Emissionen aus dem Gebrauch von Stoffen und Energie über alle Etappen des Lebensweges eines Produktes hinweg minimiert werden (Bericht zur nachhaltigen Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung 2006).
Die Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik der Schweiz aus dem Jahr 2006 hat auch gezeigt, dass im Bereich Abfallendlagerung sowohl bei den Regelungen wie auch bei deren Vollzug noch grössere Lücken bestehen. Nur eine konsequente Regelung der Deponien erlaubt letztlich auch eine nachhaltige Ressourcenpolitik. Auch auf der technischen Ebene hat es seit dem Inkrafttreten der TVA am 1. Februar 1991 in verschiedenen Bereichen Entwicklungen gegeben, die es zu berücksichtigen gilt.
Mit der Revision der TVA sollen den Entwicklungen der letzten 20 Jahre und insbesondere den Anforderungen an die nachhaltige Entsorgung von Abfällen in der Schweiz und damit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischem Wandel Rechnung getragen werden. Die vorliegende TVA-Revision stellt somit einen wichtigen strategischen Schritt in Richtung der nachhaltigen Nutzung der Rohstoffe und der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen dar. Wie bereits dargelegt, hat sich jedoch bereits das heute geltende Regelwerk in vielerlei Hinsicht bewährt, so dass die Abfallpolitik nicht grundlegend verändert werden muss und Bewährtes aus dem Abfallleitbild (1986), der heutigen TVA und den Erläuterungen dazu (1988), den Berichten zur Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik des Bundes (2006), den zahlreichen Forschungsberichten sowie den Vollzugshilfen von Bund und Kantonen als Grundlage für diese Verordnungsrevision dient.
Revision des Umweltschutzgesetzes
Die zur Zeit laufende Revision des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“ der Grünen Partei Schweiz hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen festzulegen, um den Konsum ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und Informationen zur Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz bereitzustellen. Heute schon bestehen in der Schweiz gut funktionierende Rücklauf- und Verwertungssysteme für viele verschiedene Abfallfraktionen, wie beispielsweise bei Getränkeverpackungen, Altmetallen oder beim Betonrecycling. Trotzdem bestehen weitere Potenziale zur Verbesserung. Eine übergreifende Ressourcen- und Rohstoffpolitik, welcher eine gesamtheitliche Lebenswegbetrachtung der Materialien und Produkte zugrunde liegt, besteht noch nicht. Die Abfall- und Rohstoffpolitik soll deshalb weiter ausgebaut werden, damit heute noch offene oder ungenügend genutzte Stoffkreisläufe geschlossen werden, vermehrt Sekundärrohstoffe eingesetzt sowie der Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen gesenkt werden. Bei den Separatsammlungen stehen die Verwertung von Kunststoffhohlkörperverpackungen, Industrie- und Landwirtschaftsfolien im Fokus. Hinzu kommen neu die verbesserte Rückgewinnung von Nichteisenmetallen aus Galvanikschlämmen, ein erhöhter Einsatz von Recyclingkies aus unverschmutztem Aushubmaterial sowie die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl. Neu soll ausserdem der stofflichen Verwertung gegenüber der energetischen Verwertung der Vorrang eingeräumt werden.
Ebenfalls im Rahmen der Revision des USG soll die Bewilligungspflicht von Deponien auf Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen und allfällige weitere Abfallanlagen ausgeweitet und die Kompe-
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