Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625
2. Grundzüge der Totalrevision
Eine moderne Abfallpolitik muss den stetigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Wandel mit vollziehen, ohne dass dabei das Gesamtsystem gefährdet wird. Die drei massgebenden Ziele sind dabei:
• Nachhaltige Nutzung von Rohstoffen
Die Schweiz leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung nicht erneuerbarer und erneuerbarer Rohstoffe. Damit sollen die Umweltbelastungen verringert und der Rohstoffverbrauch reduziert werden.
• Umweltverträgliche Abfallentsorgung
Die gesamte Abfallentsorgung muss umweltverträglich sein. Die Schadstoffemissionen in die Umwelt sind dort, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, weiter zu senken.
• Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Die Entsorgungssicherheit der Schweiz ist gewährleistet, wenn für die umweltverträgliche Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Abfällen ausreichende Angebote sowie ein Sammel- und Transportsystem vorhanden sind. Dabei muss die Entsorgungssicherheit auf wirtschaftlich effiziente und bedürfnisgerechte Weise gewährleistet sein.
Alle Bestrebungen zur Erreichung der ökologischen Zielsetzung einer nachhaltigen Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung tragen auch den wirtschaftlichen und den gesellschaftlichen bzw. sozialen Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung. Zu berücksichtigen sind dabei die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten zwanzig Jahre in Bezug auf den Umgang mit Abfällen.
Bei der Erarbeitung der neuen Regelungen wurden wichtige Grundsätze berücksichtigt, wie
• Kreisläufen sind zu schliessen, bei gleichzeitigem Ausschleusen von Schadstoffen
• Abfälle sind stofflich und energetisch sinnvoll zu nutzen
• Abfälle sind vor der Ablagerung auf Deponien zu behandeln
• Abfälle sind von der Nahrungskette fernzuhalten
Abbildung 2: Schliessen von Kreisläufen
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