Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: N185-0625

tenz des Bundesrates, technische und organisatorische Vorschriften über Abfallanlagen zu erlassen, konkretisiert werden.

Die Vernehmlassung des revidierten USG hat im Sommer 2013 sattgefunden, der Bundesrat hat die Botschaft zum Revisionsentwurf am 12.2.2014 zuhanden des Parlaments verabschiedet (BBl 2014 1817).

Die vorliegende Revision der TVA verfolgt dieselbe Stossrichtung wie die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des USG. Für die vorgeschlagenen neuen Regelungen in der TVA genügt auch das geltende USG als rechtliche Grundlage, mit der Revision des USG sollen jedoch gewisse Grundsätze auch auf Gesetzesstufe verankert werden. Grösserer Anpassungsbedarf an die TVA nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung sind deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Einzig die Bewilligungspflicht für thermische Anlagen kann mit der heutigen gesetzlichen Grundlage im USG noch nicht in der TVA umgesetzt werden, hier bräuchte es deshalb im Anschluss an die USG-Revision voraussichtlich noch Regelungen auf Verordnungsstufe.

5/57 312/2005-02218/18/05/15/01/01/N185-0625