Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/76: Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli - 13.3184) · 10 Seiten

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zer Rechtssammlungen und somit nicht unmittelbar zugänglich sind. ZG erachtet diese Mehrbelastung als vertretbar, regt aber an, dass der Bund die Kantone bei der Abklärung ausländischer Quellensteuersätze ausserhalb des Schweizer Abkommensnetzes unterstützt und dafür eine konkrete Ansprechstelle im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bezeichnet.

SBG: Angesichts der unklaren finanziellen Auswirkungen der Neuregelung im Interesse des Standorts für Betriebsstätten ist es zwingend, dass allfällige Mindereinnahmen durch die Firmen finanziert werden müssen.

LU: Der erläuternde Bericht legt die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone nicht dar.

Dies obwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Verordnungsanpassung bei den Kantonen Mindereinnahmen mit sich ziehen wird. LU erwartet daher vom Bund, dass diese Mindereinnahmen quantifiziert und transparent gemacht werden und eine mögliche Gegenfinanzierung vorgeschlagen wird.

SP: Angesichts der unklaren finanziellen Auswirkungen dieser Verordnungsänderung im Interesse des Standorts für Betriebsstätten ist es für die SP zwingend, dass allfällige Mindereinnahmen im Rahmen der Gegenfinanzierung der anstehenden Unternehmenssteuerreform III berücksichtigt werden müssen.

CVP: Es ist beunruhigend, dass der erläuternde Bericht keine Aussagen über die zukünftig zu erwartenden Mindereinnahmen machen kann. Dass die Neuansiedlungen von Betriebsstätten die Mehrbelastung aufgrund der pauschalen Steueranrechnung durch die Mehrerträge aus den Gewinnsteuern der neuen Betriebsstätten kompensiert würden, entspricht dem Prinzip Hoffnung, was in der Steuerpolitik fehl am Platz ist.

4.5 Weitere Bemerkungen

FR weist darauf hin, dass eine viel bedeutendere Revision der Verordnung im Rahmen der Umsetzung der USR III erfolgen wird. Diesfalls ist dann zu bestimmen, welche Regeln für die Unternehmen, die von den Massnahmen der USR III begünstigt werden, gelten sollen.

OW hofft, dass seitens des Bundes bald wieder einmal Massnahmen vorgeschlagen und ergriffen werden, die nicht nur wie bereits beschlossene und noch anstehende steuerliche Massnahmen zu Mindererträgen führen, sondern Mehrerträge für Bund und Kantone generieren werden.

GL: Die Bedeutung der Änderung ist für den Kanton Glarus aufgrund der gegenwärtig geringen Anzahl Fälle mutmasslich eher marginal. Zurzeit sind gesamthaft 13 Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen im Kanton Glarus steuerpflichtig. Mit Ausnahme von zwei Gesellschaften betrifft dies Unternehmen, welche im Rahmen des Temporärprojekts „Linthal 2015“ tätig sind und bis zur Umsetzung der neuen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (VpStA) wohl kaum noch im Steuerregister des Kantons Glarus aufgeführt sein werden. Ob letztlich überhaupt eine Betriebsstätte vorhanden ist, welche künftig – basierend auf der Neuregelung – eine pauschale Steueranrechnung geltend machen könnte, lässt sich heute nicht substantiiert beurteilen. Es sind daher zurzeit auch keine verlässlichen Aussagen über die zu erwartenden Mindereinnahmen möglich. Aus der verbesserten Anrechnungsmöglichkeit könnten sich aber zweifellos rein theoretisch Mehrbelastungen aus der pauschalen Steueranrechnung ergeben. Sofern es zu Neuansiedlungen von Betriebsstätten kommt, könnte die Mehrbelastung aufgrund der pauschalen Steueranrechnung aber durch Mehrerträge aus den Gewinnsteuern dieser neuen Betriebsstätten kompensiert werden.

Die FDP fordert zur umfassenden Stärkung des Werkplatzes Schweiz zusätzlich auch die Umsetzung der Motion Noser 13.3555, welche es Schweizer Unternehmen ebenfalls ermög-