Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/76: Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli - 13.3184) · 10 Seiten

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Schweiz diesen Betriebsstätten die pauschale Steueranrechnung gewährt. Die Gewährung der pauschalen Steueranrechnung ist an die in Artikel 2a E-VpStA aufgezählten Voraussetzungen geknüpft.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

Zusammenfassung

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Vorlage zu (18 Kantone, alle vier Parteien, 5 Verbände/Organisationen).

Die FDK, 5 Kantone und 2 Verbände/Organisationen stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, fordern aber die vertiefte Prüfung folgender Punkte:

- Zuständigkeit des Bundesrates zum Erlass der vorgesehenen Regelung

- Geltungsbereich: auch für selbständig Erwerbstätige und ausländische Personen ohne

juristische Persönlichkeit?

- Nachweis des Handlungsbedarfs und der finanziellen Auswirkungen

Ein Kanton und 2 Verbände/Organisationen lehnen die Vorlage ab.

4.1 Zustimmung

Kantone

AG, AR, BE, BL, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, TG, TI, VD, ZH, ZG (18), SSK-Vorstand

Parteien

SVP, FDP, CVP, SP unterstützen die Vorlage, da die heutige Regelung im Falle einer Überbesteuerung zu einem Standortnachteil für Betriebsstätten ausländischer Unternehmen werden kann. Die dadurch erzielte Verbesserung der Standortattraktivität wird sich positiv auf den Werkplatz Schweiz auswirken.

Organisationen

sgv, SGB, TreuhandSuisse, CP, Städtische Steuerkonferenz

4.2 Zustimmung mit Vorbehalt

FDK, AI, FR, SG, SH, UR stimmen grundsätzlich zu, fordern aber die vertiefte Prüfung folgender problematischer Punkte:

Rechtliche Grundlage: Die pauschale Steueranrechnung kann nur zum Tragen kommen, wenn diese Form der Entlastung in einem DBA vorgesehen ist. Dies ist in den Fällen, für welche die Verordnungsänderung erfolgt, gerade nicht der Fall. Das Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen (SR 672.2) enthält keine Ermächtigung des Bundesrats, Doppelbesteuerungen zu beseitigen, die schweizerischen Betriebsstätten entstehen, die kein DBA beanspruchen können. Für AI besteht keine Zuständigkeit des Bundesrates, die pauschale Steueranrechnung unilateral auszuweiten. FR: hält eine Regelung durch den Bundesrat für vertretbar angesichts der Wichtigkeit der Revision. Zudem habe Parlament zugestimmt (durch Überweisung der Motion Pelli).