Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/76: Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli - 13.3184) · 10 Seiten
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Zusammenfassung
Am 27. November 2013 überwiesen die Eidgenössischen Räte die Motion Pelli "Ende der Überbesteuerung von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in der Schweiz
(13.3184)". Die Motion fordert, dass schweizerischen Betriebsstätten eines ausländischen Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen die pauschale Steueranrechnung gewährt werden kann.
Am 19. September 2014 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli - 13.3184) durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 19. September 2014 bis zum 23. Dezember 2014.
Es gingen 39 Stellungnahmen ein: alle Kantone ausser GR und VS, FDK, Vorstand SSK, vier Parteien (FDP, CVP, SP und SVP) sowie 9 Verbände/Organisationen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Vorlage zu (18 Kantone, FDP, CVP, SP, SVP, sgv, SGB, TreuhandSuisse, CP, Städtische Steuerkonferenz).
Die FDK, 5 Kantone sowie die Treuhand-Kammer und der Schweizerische Städteverband stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, fordern aber die vertiefte Prüfung folgender Punkte:
- Zuständigkeit des Bundesrates zum Erlass der vorgesehenen Regelung,
- Geltungsbereich: auch für selbständig Erwerbstätige und ausländische Personen ohne
juristische Persönlichkeit?
- Nachweis des Handlungsbedarf und der finanziellen Auswirkungen
BS sowie SwissHoldings und economiesuisse lehnen die Vorlage ab.
Während BS den Gesetzesvorschlag mit Blick auf die internationale Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems für kontraproduktiv und unnötig hält, fordern SwissHoldings und economiesuisse eine grundlegende Anpassung des Systems der pauschalen Steueranrechnung, bei der eine im internationalen Vergleich konkurrenzfähige Steueranrechnung geschaffen werde. Einer Anpassung der Regeln für ausländische Betriebsstätten könne nur zugestimmt werden, wenn diese Teil einer Gesamtlösung sind, bei welcher gleichzeitig die Missstände für die Schweizer Unternehmen beseitigt würden. Diese Anpassung der pauschalen Steueranrechnung müsse in einem Bundesgesetz erfolgen.