Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/76: Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli - 13.3184) · 10 Seiten

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1. Ausgangslage

Am 21. März 2013 reichte Nationalrat Pelli die Motion "Ende der Überbesteuerung von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in der Schweiz (13.3184)" ein. Er forderte den Bundesrat auf, die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung dahingehend zu ändern, dass - bei einem vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - schweizerischen Betriebsstätten eines ausländischen Unternehmens die pauschale Steueranrechnung gewährt werden kann, wenn die Steuereigenschaften dieser Betriebsstätten mit denen eines ordentlich besteuerten Schweizer Unternehmens identisch sind.

Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Die Eidgenössischen Räte folgten dem Antrag und überwiesen die Motion am 27. November 2013.

Am 19. September 2014 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli - 13.3184) durchzuführen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 19. September 2014 bis zum 23. Dezember 2014. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang ersichtlich.

2. Eingegangene Stellungnahmen

2.1 Kantone

Alle Kantone, ausser GR und VS, Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK)

2.2 Parteien

Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), FDP.Die Liberalen (FDP), Sozialdemokratische Partei (SP), Schweizerische Volkspartei (SVP)

2.3 Verbände/Organisationen

Economiesuisse, Swiss Holdings, Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), TREUHAND SUISSE (Schweizerischer Treuhänder-Verband, STV), Treuhand-Kammer / Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten, Centre Patronal (CP), Schweizerischer Städteverband (SSV), Städtische Steuerkonferenz

2.4 Verzicht

Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAGV), Schweizerischer Gemeindeverband (SgemV)

3. Die Vernehmlassungsvorlage

Die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (VpStA; SR 672.201) soll mit einem neuen Artikel 2a ergänzt werden, wonach die in bestimmten Konstellationen bei schweizerischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen verbleibende Doppelbesteuerung bezüglich Erträgen aus beweglichem Vermögen beseitigt wird. Dies wird erreicht, indem die