Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/81: Änderung der Verordnung des UVEK über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen · 6 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: L271-1542

Für die jährliche Abgeltung der Kantone wurde die gesamte Abgeltung von 1‘917'000 Franken gemäss ihren prozentuellen Anteilen verteilt und auf 1‘000 Franken gerundet (siehe Beilage für die detaillierte

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Darstellung der Berechnung).

Art. 3

Die jährliche Abgeltung in Franken pro Kanton sowie für das Fürstentum Liechtenstein ist im Anhang aufgeführt.

Die Datenbasis für die Berechnung wird sich im Laufe der Zeit wahrscheinlich verändern (z.B. neue Art. 9-Betriebe, Veränderung in der Anzahl von VOC-Bilanzen). Um diese Veränderungen zu berücksichtigen, soll die Datenbasis regelmässig überprüft werden. Entsprechend den Ergebnissen aus dieser Prüfung kann der Anhang angepasst werden. Um der Planungssicherheit der kantonalen Fachbehörden Rechnung zu tragen, wird die Prüfung in einem 5-Jahres-Rhythmus durchgeführt.

8 Abgerundet bei <500 Franken; aufgerundet wenn >500 Franken. 4/6 312/2005-02223/02/16/02/L271-1542