Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/81: Änderung der Verordnung des UVEK über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen · 5 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung
Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
31. Oktober 2014
Änderung der Verordnung des UVEK über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (SR 814.018.21)
Auswertung der Anhörung
1 Ausgangslage
Anlässlich der letzten Revision der Verordnung über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; in Kraft getreten am 1. Januar 2013) wurde eine Neubeurteilung der Abgeltung auf Basis des ersten Vollzugsjahres der neuen Befreiungslösung nach Artikel 9 VOCV sowie eine Erhebung des Vollzugsaufwands der Kantone für die VOC-Lenkungsabgabe insgesamt angekündigt. Mit der Neubeurteilung der Höhe der jährlichen Abgeltung sowie der Verteilung auf die Kantone soll der Aufwand der Kantone für den Vollzug der VOCV bestmöglich abgebildet werden.
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage soll ab dem Jahr 2015 die Abgeltung der kantonalen Fachbehörden für den Vollzug der VOCV angepasst werden. Die vorgesehene Verteilung der jährlichen Abgeltung auf die Kantone basiert auf den wichtigsten messbaren Kriterien, die den Aufwand zum Vollzug der VOCV in den Kantonen bestimmen: (1) Anzahl der VOC-Bilanzen, (2)
1
Anzahl Art. 9-Betriebe und (3) Komplexität der Art. 9-Betriebe.
Über den Verordnungsentwurf wurde vom 9. Juni bis 9. September 2014 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Bis zum 29. September 2014 gingen insgesamt 26 Stellungnahmen ein.
2 Eingegangene Stellungnahmen und grundsätzliche Beurteilung
Insgesamt sind im Rahmen der Anhörung 26 Stellungnahmen eingegangen (vgl. Tabelle 1 für eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahme und deren grundsätzliche Beurteilung bzw. Tabelle 2 für eine Übersicht der stellungnehmenden Ämter/Institutionen im Anhang).
10 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein stimmen der Vorlage vorbehaltslos zu. 8 Kantone und der Cercl'Air knüpfen ihre Zustimmung an verschiedene Anträge. 4 Stellungnahmen äussern sich weder zustimmend noch ablehnend, fordern aber die Berücksichtigung verschiedener Anträge. 2 Kantone lehnen die Vorlage dezidiert ab und stellen Anträge.
Die Vorlage zur Revision der Abgeltungs-Verordnung findet eine vorbehaltslose Zustimmung bei den Kantonen AG, AR, BE, GL, GR, LU, SH, SZ, TG und TI sowie beim Fürstentum Liechtenstein. Die Kantone AI, FR, NE, NW, OW, SG, VD und ZH sowie der Cercl'Air stimmen der Vorlage mit Änderungsanträgen zu.
1 Anzahl Betreiber mit stationären Anlagen, die nach Artikel 9 VOCV von der Abgabe befreite VOC verwenden 1/5 294/2006-00141/40/03/03/02/07/08/03/N402-2237