Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Jahren gehandhabte Praxis, wonach für Preiserhöhungen separate Gesuche gestellt

werden müssen, als ungerecht, in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig und nur tole-

rierbar, wenn APV und TQV gleichmässig gewichtet werden und ein angemessene

Bandbreite gewährt wird. Es ist stossend, wenn wechselkursbedingte Änderungen im

APV eine Preissenkung begründen, aber nie eine Preiserhöhung.

1. Patienten‐ und Versorgungssicherheit im Medikamentenbereich und Zugänglichkeit Konferenz

der Kanto-Diese in den vorliegenden Verordnungsänderungen vorgeschlagenen Massnahmen ge- nalen Ärzfährden im höchsten Mass die heute qualitativ hoch stehende Versorgung der Bevölke- tegesellrung mit Arzneimitteln. Mit dieser einseitigen Fokussierung auf kostensenkende Mass- schaften nahmen könnten sich die Pharmafirmen gezwungen sehen, gewisse Arzneimittel vom KKA Markt zu nehmen und auf die Aufnahme von neuen innovativen Medikamenten auf die

Spezialitätenliste zu verzichten. Es besteht die grosse Gefahr, dass neue Arzneimittel

für grundversicherte Patienten nur noch mit Verzögerung oder gar nicht mehr verfügbar

sind. Die Regulierungsfolgen dieser Verordnungsänderungen würden demnach die so-

zial Schwächeren treffen, welche sich keine Zusatzversicherung leisten können. Bereits

mit den aktuell schon getroffenen Massnahmen resultiert eine zunehmend restriktive

Lagerhaltung der Pharmabranche, was in der Schweiz zu teils wochenlangen Liefereng-

pässen bei selbst einfachen Medikamenten geführt hat.

Die Politik fordert ein neues sowie speziell ein nutzen‐ und patientenorientiertes Preis-

bildungssystem, und eben keine nur rein kostensenkende Massnahmen. Gefordert ist

deshalb eine Reform des heutigen Preissystems, welche auf einer transparenten und

fairen Nutzenbewertung und auch gerade im Sinne einer patientenorientierten medizini-

schen Versorgung basiert.

Der mit dem Bund diskutierte und vereinbarte stärkere Nutzeneinbezug im Rahmen des

neuen Preisfestsetzungssystems, indem therapeutisch gleichwertige Medikamente ver-

glichen werden, ist nur marginal und völlig ungenügend in den Verordnungsänderungen

zu finden. Es fehlen klare Bestimmungen, wie der Nutzen von Originalpräparaten be-

wertet und wie er in der Preisbildung berücksichtigt werden soll, was eine unabdingbare

Voraussetzung für das Inkrafttreten eines neuen Preismodells ist.

Ebenso lassen die Änderungsvorschläge den Einbezug von Qualitätskriterien vermis-

sen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit orientiert sich gemäss den Vorschlägen rein

nach Kosten-Kriterien. Einzelne Bestimmungen hätten zur Folge, dass einige – in der

Praxis bewährte – Generika vom Markt genommen würden, da sie gemäss diesen Best-

immungen nicht einmal mehr kostendeckend produziert werden könnten. Eine Entwick-

lung, welche sich einerseits für die Patientinnen und Patienten nachteilig auswirken

würde und andererseits indirekt höhere Kosten zur Folge hätte.

2. Gesamtvolkswirtschaftliche Betrachtung

Mit der einseitigen Fokussierung des Bundesrates auf eine Stabilisierung des Kosten-

wachstums für Medikamente im Rahmen der OKP, können wir uns nicht einverstanden

erklären.

Bei der Zielerreichung muss einerseits zwingend berücksichtigt werden, dass der Bei-

trag innovativer Medikamente zur Kostensenkung in anderen Bereichen des Gesund-

heitswesens führen kann, indem Pflege‐ oder Kontrolluntersuchungskosten eingespart

werden können. Andererseits muss festgestellt werden, dass durch den Einsatz neuer

Medikamente beispielsweise die Arbeitsfähigkeit bei gewissen Pathologien rascher und

besser wiederhergestellt oder erhalten werden kann. Dies bewirkt Einsparungen zum

Beispiel im Taggeld‐ und Rentensektor. All diese Faktoren müssen für eine korrekte

volkswirtschaftliche Gesamtkostenbetrachtung in Betracht gezogen werden. Die Vor-

lage wird mit ihrem rein auf die Medikamentenkosten im OKP‐Sektor fokussierten Blick

diesem Anspruch in keiner Weise gerecht.