Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
- Der Festbetrag ist unsozial und schränkt die Wahlfreiheit des Patienten ein. Weil die Differenz des für die Krankenkassen für die Vergütung massgebenden Festbetrags zum Verkaufspreis eines teureren Generikums oder des Originalproduktes voll und ganz zulasten des Patienten ginge, schränkt ein solcher Mechanismus de facto die Auswahl ein. Der Patient bekommt ohne Zuzahlung nicht mehr das Medikament, das medizinisch indiziert und optimal zu seinen individuellen Bedürfnissen passt, dass er kennt und dem er vertraut. Derart erzwungene Wechsel führen erfahrungsgemäss zu unerwünschten Wirkungen und einer verschlechterten Therapietreue – und teilweise erheblichen Folgekosten durch häufigere Konsultationen oder gar Hospitalisationen.
- Ein solches System hemmt die Innovation und die Versorgungsqualität. Weder der Originalhersteller noch die Generikaanbieter wären dann z.B. an der Weiterentwicklung einer verbesserten (patenfreundlicheren) Darreichungsform interessiert. Die Investitionen würden sich nicht mehr lohnen, weil der Preis auf tiefem Niveau praktisch schon fixiert ist und weil de facto keine Preisdifferenzierung mehr möglich wäre.
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vips und Intergenerika fordern, entsprechend der vips-Position „Neues Preismodell für Medikamente 2015“ das Aufbrechen der Mehrfachrolle des BAG im Aufnahmeprozess (Assessment und Decision). Diese Forderung stellt auch die GPK-S. Dazu unterbreitete vips konkrete Lösungsvorschläge.
Generell soll in den Verordnungen nicht einseitig von Preissenkungen gesprochen werden, sondern von Preisanpassungen. Diese neue Formulierung entspricht der von vips und Intergenerika geforderten rechtsgleichen Symmetrie, dass sowohl Preissenkungen wie auch Preiserhöhungen verfügt werden können.
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Wir verweisen ergänzend darauf, dass wir die von der scienceindustries einleitend aufgeführten Argumente für die vollumfängliche und entschiedene Ablehnung der Teilrevision gemäss ihrem Schreiben vom 11. Juli 2014 (Seiten 1 bis 5) grundsätzlich unterstützen.
Wir sind gerne bereit, konstruktiv an einem offenen Dialog zur grundsätzlichen Überarbeitung der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zu partizipieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behörden im Gegensatz zum bisherigen Verfahren bereit sind, unsere Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und in ihre Überlegungen miteinzubeziehen. I. Allgemeine Bemerkungen Max Zeller
Söhne AG Wir schliessen uns den Eingaben der Pharma-Industrieverbände grösstenteils an. Die von Ihnen vorgesehenen Änderungen der KVV und der KLV halten wir in wesentlichen Punkten für unausgereift.
Es ist erneut keine Berücksichtigung von Kaufkraftdisparitäten bzw. keine ausreichende Abfederung von rein wechselkursbedingten Preisunterschieden zum Ausland bei der 3- Jahresüberprüfung gestützt auf den Auslandpreisvergleich (APV) vorgesehen. Eine gleichmässige Gewichtung von APV und TQV (Therapeutischer Quervergleich) wird seit langem diskutiert. Die gleichmässige Berücksichtigung von APV und TQV entspricht dem Willen der eidgenössischen Räte und war bereits Gegenstand einer Revisionsvorlage zum KVG, welche aus anderen Gründen scheiterte (vgl. dazu die Wortprotokolle des Nationalrates und des Ständerates zur ersten Managed Care Vorlage). Wir fragen uns, warum dies in der Vorlage des BAG fehlt?
Auch ein Wechsel der Preisüberprüfungen vom Aufnahmejahr zu Gruppenüberprüfungen, was gegen Treu und Glauben verstossen würde, wurde nie diskutiert.