Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen missachtet das EDI auch politische Vorstösse. So fordert Nationalrat Toni Bortoluzzi in seinem Postulat 12.3396 ein neues, nutzen- und patientenorientiertes Preisfestsetzungssystem, das nicht massgeblich von den Währungsschwankungen und politischen Entscheidungen im Ausland abhängig ist. Der Bundesrat hat dieses Postulat angenommen, der Nationalrat unterstützt es. Das nun vom EDI vorgeschlagene neue System hängt jedoch sehr viel stärker von den Währungsschwankungen und ausländischen Preisfestsetzungssystemen ab. Dies steht auch im Widerspruch zur Einigung der Pharmaverbände mit dem EDI im Jahr 2013, in der unter dem Miteinbezug eines Vergleichs mit therapeutisch gleichwertigen Arzneimitteln ein stärkerer Nutzeneinbezug im neuen Preissystem 2015 vereinbart worden ist.
Ein patientenorientiertes Preissystem würde voraussetzen, dass die Patienten in der Grundversicherung raschen und uneingeschränkten Zugang zu Arzneimittel haben.
Obschon in den letzten Jahren die Arzneimittelpreise mehrfach drastisch reduziert worden und damit der Kostenanteil der Arzneimittel an den gesamten Gesundheitskosten von aktuell CHF 68 Milliarden rückläufig sind (Anteil 2005: 10,6%, 2012: 9,2%) fokussieren sich die vorgeschlagenen Massnahmen ausschliesslich auf Preise. Ziel des EDI ist es, die Preise auf ein Niveau herunterzudrücken, das unter demjenigen wirtschaftlich vergleichbarer Länder in Europa liegt. Damit entsteht die Gefahr, dass Pharmaunternehmen Arzneimittel vom Markt nehmen und auf die Aufnahme von neuen innovativen Arzneimitteln auf die Spezialitätenliste verzichten müssen, wie dies heute bereits in Deutschland mit einem zehnfach grösseren Marktvolumen der Fall ist.
In Widerspruch stehen die Massnahmen auch zur Zielsetzung des Bundes im Rahmen von „Gesundheit 2020“ sowie zu dem vom Bundesrat angenommenen Postulat 12.3614 von Nationalrätin Silvia Schenker, welches verlangt, die Interessen der Pharmaindustrie zu berücksichtigen und den Pharmastandort Schweiz nicht zu schwächen. Das neue Preismodell des EDI trägt mit dem angestrebten tieferen Auslandspreisniveau der Kostenstruktur in der Schweiz in keiner Weise Rechnung. Die Folge wäre eine markante Schwächung der in der Schweiz tätigen Pharmaunternehmen, was sich zwangsläufig negativ auf ihren künftigen Beitrag an die schweizerische Volkswirtschaft und die Beschäftigung auswirken würde.
Die alleinige Konzentration auf den Preis setzt sich auch in den bereits angekündigten Massnahmen für den patentfreien Markt fort. Das System der Festbeträge setzt einseitig auf den Preiskampf, verunmöglicht einen Preis-Leistungs-Wettbewerb und zerstört Anreize für Innovationen auch in diesem Segment. Leidtragende wären – nebst den in der Schweiz tätigen Zulassungsinhaberinnen, Apothekern, Ärzten und Spitälern – die Patientinnen und Patienten, welche die Wahlfreiheit und die Möglichkeit zur indizierten individualisierten Behandlung verlieren würden.
Letztlich unterstützen vips und Intergenerika die grundsätzliche Zielsetzung des EDI, Massnahmen im Gesundheitswesen zu ergreifen, welche zur Stabilisierung des Kostenwachstums beitragen. Dabei fordern wir jedoch, dass diese Massnahmen nicht einseitig und ausschliesslich bei den Arzneimitteln erfolgen, sondern entsprechend Art. 43 KVG für alle medizinischen Leistungen, umso mehr als die Arzneimittel in den letzten Jahren kein Kostentreiber in der OKP waren.
Entgegen der Aussage des EDI in seiner Medienmitteilung vom 19. Juni 2014 wurde bei der Erarbeitung der Massnahmen den Vorschlägen der betroffenen Pharmaindustrie in keiner Weise Rechnung getragen; die jetzt vorgeschlagenen Massnahmen stehen teilweise sogar im Widerspruch zu den Vorschlägen, welche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am abschliessenden dritten runden Tischen den interessierten Kreisen vorgelegt hatte. Wir erachten diesen ursprünglich als partnerschaftlich aufgegleisten Prozess als inakzeptabel und die Medienmitteilung als Irreführung der Öffentlichkeit.
Hauptkritikpunkte