Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
vips und Intergenerika kritisieren am vorgeschlagenen Paket namentlich die folgenden Massnahmen:
Stärkere Abhängigkeit von ausländischen Währungen und Regulierungen
Entgegen dem politischen Willen und den Zusicherungen der Behörden soll mit dem neuen Preisfestsetzungssystem die Abhängigkeit von ausländischen Währungen und Regulierungen nicht abgeschwächt, sondern im Gegenteil noch verstärkt werden. So soll der Länderkorb für den Auslandpreisvergleich erweitert werden. Mit den zusätzlichen Referenzländern Belgien, Schweden und Finnland würden weitere staatliche Preisfestsetzungssysteme in die Schweiz importiert, was zu einem noch tieferen Preisniveau in der Schweiz führen würde. In der Krankenpflege-Leistungsverordnung Art. 34 wird festgehalten: „Die Wirtschaftlichkeit wird aufgrund eines Auslandpreisvergleichs mit Ländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen im Pharmabereich beurteilt.“ Die neuen Referenzländer erfüllen diese Anforderungen mehrheitlich nicht.
Kaum Einbezug des Nutzens eines Medikamentes
Entgegen der Vereinbarung des EDI mit den Pharmaverbänden aus dem Jahr 2013 und der Zusicherung des BAG im Rahmen der runden Tische, den Nutzen der Medikamente stärker in die Preisfestsetzung einzubeziehen, nicht zuletzt, um damit die Währungsschwankungen abzufedern, sehen die Massnahmen einen nur sehr beschränkten und selektiven Einbezug des therapeutischen Quervergleichs vor. Zudem fehlt es in den vorliegenden Verordnungsentwürfen an klaren Bestimmungen, wie der Nutzen bewertet und wie er in der Preisbildung berücksichtigt werden soll, was eine unabdingbare Voraussetzungen für die Inkraftsetzung eines neuen Preismodells wäre.
Keine Berücksichtigung der Lohn- und Kostenstruktur in der Schweiz
Zum Ausgleich der Währungsschwankungen schlägt das EDI vor, bei der Preisfestsetzung eine arbiträre Toleranzmarge von neu drei Prozent zu gewähren, statt wie bis anhin fünf Prozent. Das ist eine weitere Verschlechterung gegenüber dem heutigen System. Zudem wurde der Vorschlag nicht aufgenommen, künftig auf eine willkürlich gewählte Toleranzmarge zu verzichten und dafür den Auslandpreisvergleich an die Kaufkraftparitäten (Basis BIP) bzw. den daraus berechneten Preisniveauindex (PNI) in der Schweiz und den Vergleichsländern anzubinden. Trägt das neue System der Lohn- und Kostenstruktur in der Schweiz nicht Rechnung, sind weitere Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland absehbar sowie eine flächendeckende Arzneimittelversorgung auf dem gewohnt hohen Niveau zunehmend gefährdet. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Schweizer Preise für Originalarzneimittel zurzeit im Durchschnitt nur noch 5% über den sechs Referenzländern liegen. Die diesjährigen Preisüberprüfungen werden nochmals massive Preissenkungen zur Folge haben. Demgegenüber liegt das Preisniveau auf Stufe BIP in der Schweiz um 40% höher als in sechs Referenzländern.
Intransparenter Systemwechsel bei den regelmässigen Preisüberprüfungen
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das EDI den vor wenigen Jahren eingeführten 3- Jahres-Preis-überprüfungsrhythmus mit einem grundlegenden Systemwechsel schon wieder verändern will. Neu sollen statt Einzelüberprüfungen auf der Basis des Aufnahmejahres in die Spezialitätenliste Gruppenüberprüfungen (ähnliche Arzneimittel zum gleichen Zeitpunkt) durchgeführt werden. Die konkreten Umsetzungsvorstellungen zu diesem neuen System, zum Beispiel, welche Arzneimittel im Jahr 2015 betroffen wären, fehlen in den Verordnungsentwürfen völlig. Zudem wäre eine Einführung anfangs 2015 zeitlich – aufgrund der heute fehlenden Planungssicherheit – und rechtlich nicht möglich, weil geltende Einzelverfügungen über dieses Datum hinausgehen.
Trotz des bereits heute etablierten Systems der regelmässigen Überprüfungen soll neu