Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Den bereits angekündigten Systemwechsel für den patentfreien Bereich in Form eines Festbetrags- oder Referenzpreissystems lehnen wir aus folgenden Gründen ab:
- Die heute geltenden Regelungen im patentfreien Bereich, die erst im Jahre 2012 eingeführt worden sind, verdienen eine Chance, sich zu bewähren. Die Ergebnisse der gemeinsam durchgeführten Monitoring-Studie zeigen schon jetzt, dass sie zu einem verstärkten Preiswettbewerb mit nachfolgenden Kosteneinsparungen für die soziale Krankenversicherung führen. Der Patient wird ebenfalls in die Pflicht genommen, allerdings in einer sozial zumutbaren und abgefederten Form über eine moderate Erhöhung des Selbstbehaltes. Der dynamisierte differenzierte Selbstbehalt und der erhöhte Preisabstand führen zu zusätzlichen Einsparungen von CHF 100 Mio. pro Jahr. Das bestehende System erlaubt bei Bedarf auch über verschiedene Stellschrauben (Berechnung des Durchschnittes, Höhe des Aufschlages) Anpassungen, ohne den Preis-Leistungs-Wettbewerb zu zerstören.
- Der Festbetrag ist unsozial und schränkt die Wahlfreiheit des Patienten ein. Weil die Differenz des für die Krankenkassen für die Vergütung massgebenden Festbetrags zum Verkaufspreis eines teureren Generikums oder des Originalproduktes voll und ganz zulasten des Patienten ginge, schränkt ein solcher Mechanismus de facto die Auswahl ein. Der Patient bekommt ohne Zuzahlung nicht mehr das Medikament, das medizinisch indiziert und optimal zu seinen individuellen Bedürfnissen passt, dass er kennt und dem er vertraut. Derart erzwungene Wechsel führen erfahrungsgemäss zu unerwünschten Wirkungen und einer verschlechterten Therapietreue – und teilweise erheblichen Folgekosten durch häufigere Konsultationen oder gar Hospitalisationen.
- Ein solches System hemmt die Innovation und die Versorgungsqualität. Weder der Originalhersteller noch die Generikaanbieter wären dann z.B. an der Weiterentwicklung einer verbesserten (patenfreundlicheren) Darreichungsform interessiert. Die Investitionen würden sich nicht mehr lohnen, weil der Preis auf tiefem Niveau praktisch schon fixiert ist und weil de facto keine Preisdifferenzierung mehr möglich wäre.
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vips und Intergenerika fordern, entsprechend der vips-Position „Neues Preismodell für Medikamente 2015“ das Aufbrechen der Mehrfachrolle des BAG im Aufnahmeprozess (Assessment und Decision). Diese Forderung stellt auch die GPK-S. Dazu unterbreitete vips konkrete Lösungsvorschläge.
Generell soll in den Verordnungen nicht einseitig von Preissenkungen gesprochen werden, sondern von Preisanpassungen. Diese neue Formulierung entspricht der von vips und Intergenerika geforderten rechtsgleichen Symmetrie, dass sowohl Preissenkungen wie auch Preiserhöhungen verfügt werden können.
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Wir verweisen ergänzend darauf, dass wir die von der scienceindustries einleitend aufgeführten Argumente für die vollumfängliche und entschiedene Ablehnung der Teilrevision gemäss ihrem Schreiben vom 11. Juli 2014 (Seiten 1 bis 5) grundsätzlich unterstützen.
Wir sind gerne bereit, konstruktiv an einem offenen Dialog zur grundsätzlichen Überarbeitung der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zu partizipieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behörden im Gegensatz zum bisherigen Verfahren bereit sind, unsere Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und in ihre Überlegungen miteinzubeziehen. I. Allgemeine Bemerkungen Max Zeller
Söhne AG Wir schliessen uns den Eingaben der Pharma-Industrieverbände grösstenteils an. Die von Ihnen vorgesehenen Änderungen der KVV und der KLV halten wir in wesentlichen