Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Entwurf der Änderungen zu den Anlagen A und B des ADR

Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter hat bei ihrer neunundneunzigsten Tagung das Sekretariat gebeten, ein konsolidiertes Verzeichnis aller Änderungen vorzubereiten, welche die Arbeitsgruppe für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017 angenommen hat damit diese Gegenstand eines offiziellen Antrags in Übereinstimmung mit dem in Artikel 14 des ADR festgelegten Verfahren werden können, dessen Übermittlung an den Depositar gemäß gängiger Praxis unter Verantwortung des Vorsitzenden über dessen Regierung erfolgen würde. Die Notifizierung müsste bis spätestens 1. Juli 2016 mit dem Hinweis erfolgen, dass das vorgesehene Datum der Inkraftsetzung der 1. Januar 2017 ist (siehe E-CE/TRANS/WP.15/230, Absatz 56).

Das vorliegende Dokument enthält das gewünschte Verzeichnis der Änderungen, die von der Arbeitsgruppe bei ihrer sechsundneunzigsten, siebenundneunzigsten, achtundneunzigsten und neunundneunzigsten Tagung angenommen wurden (siehe ECE/TRANS/WP.15/224, Anlage II, ECE/TRANS/WP.15/226, Anlage I, ECE/TRANS/WP.15/228, Anlage I und E-CE/TRANS/WP.15/230, Anlage I).

In das Dokument wurden auch die von der Gemeinsamen Tagung (Bern, 14. bis 18. März 2016) angenommenen Änderungen aus den Dokumenten CRP.2 bis CRP.2/Add.3 integriert. Diese Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die hundertste Tagung der WP.15 (Genf, 9. bis 13. November 2016).

Stand: 25. März 2016