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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 8 Seiten
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Änderungen und Erläuterungen der SDR Dokument 2
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Änderungen und Erläuterungen
Anhang 1
Geltender Text Änderungsvorschlag
1.1.3 Freistellungen 1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung der Art der Beförderungsdurchführung
1.1.3.1.1 … 1.1.3.1.1 …
i) … i) …
- für flüssige Stoffe und verdichtete Gase, - für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der nominale Fassungsraum (Nennin- der enthaltenen gefährlichen Güter in halt) des Gefässes in Liter. Liter.
"Nominaler Fassungsraum (Nenninhalt) - für verdichtete Gase und Chemikalien des Gefässes" bedeutet das Nennvolu- unter Druck der mit Wasser ausgeliterte men in Liter des im Gefäss enthaltenen Fassungsraum des Gefässes in Liter. gefährlichen Stoffes. Bei Flaschen für
verdichtete Gase muss der nominale
Fassungsraum (Nenninhalt) dem Fas-
sungsraum für Wasser der Flasche ent-
sprechen.
Erläuterungen:
Entsprechend der Änderung von 1.1.3.6.3 ADR soll für die Berechnung der höchstzulässigen Mengen bei Flüssigkeiten nicht mehr der nominale Fassungsraum, sondern die effektiv im Behälter vorhandene Gefahrgutmenge in Liter massgebend sein.
Geltender Text Änderungsvorschlag 1.1.3.1.3
Die in 1.1.3.1 c) ADR aufgeführten Verpackungen einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen mit mehr als 450 Liter Fassungsraum müssen den Bestimmungen bezüglich Verpackung, Prüfungen, Zulassung und Kennzeichnung nach den Kapiteln 4 und 6 ADR entsprechen.
Erläuterungen:
Gemäss ADR 2015 können neu im Rahmen der Freistellung 1.1.3.1 c) auch IBCs und Grossverpackungen mit mehr als 450 Liter Fassungsraum verwendet werden. Obwohl die Menge pro Umschliessung auf 450 Liter begrenzt bleibt, wirken auf den grösseren Behälter auch stärkere Kräfte, sei es durch die Schwallbewegung des Gutes oder durch die Handhabung bei den Ladearbeiten. Um diese höhere Belastung zu kompensieren, sollen die neu zugelassenen Verpackungen mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern gewisse qualitätsmässige Anforderungen in Bezug auf Bau und Verwendung erfüllen müssen. Die Gefahrgutspezialisten der Vollzugsbehörden sind der Ansicht, dass die Verpackungen aufgrund der nun erhöhten Fassungsräume und den damit verbundenen grösseren Risiken bei der Freistellung 1.1.3.1 c) bauartgeprüft sein sollten.