Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/10: 13.418/13.419/13.420/13.421/13.422 n Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren · 8 Seiten

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1. Ausgangslage

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat am 26. März 2015 beschlossen ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf zu eröffnen, der die Umsetzung von fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (13.418 – 13.422) beinhaltet. Mit der Vorlage zur Umsetzung dieser parlamentarischen Initiativen beabsichtigt die Kommission, ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern hinsichtlich des Erhalts des Schweizer Bürgerrechts gleichzustellen.

Die Vernehmlassung dauerte vom 30. März 2015 bis zum 6. Juli 2015. Insgesamt wurden 46 Stellungnahmen eingereicht. Alle 26 Kantone, 7 Parteien, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband, 3 Dachverbände der Wirtschaft und 8 weitere interessierte Kreise haben sich zu der Vorlage geäussert. Auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, die Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD).

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die SPK-N unterbreitete den Vernehmlassungsteilnehmenden eine Verfassungsänderung und verschiedene Gesetzesänderungen, durch welche eingetragenen Partnerinnen und Partnern ausländischer Herkunft im Bereich des Bürgerrechts dieselben Rechte zugestanden werden sollen, wie ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. So soll auch diesen Personen die Möglichkeit offenstehen, sich nach drei Jahren eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger und insgesamt fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erleichtert einbürgern zu lassen.

Die Kommission schlägt vor, in der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz zu erteilen, neben der Einbürgerung infolge Abstammung, Heirat und Adoption auch den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte aufgrund der Eintragung einer Partnerschaft einheitlich zu regeln (Vorentwurf 1).

Gleichzeitig sieht die SPK-N vor, im total revidierten (noch nicht in Kraft getretenen) Bürgerrechtsgesetz vom 20. Juni 2014 die Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung ohne Einschränkungen auf die eingetragenen Partnerinnen und Partner auszudehnen und dafür die bis dahin geltende Sonderbestimmung für diese Personengruppe aufzuheben (Vorentwurf 2).

Eine weitere Verfassungsänderung, die den Vernehmlassungsteilnehmenden unterbreitet wurde, steht in keinen direkten Zusammenhang mit dem Anliegen der parlamentarischen Initiativen. In Artikel 38 Absatz 2 BV soll der Begriff der „Mindestvorschriften“ durch „Grundsätze“ ersetzt werden (Vorentwurf 1). Aus verfahrensökonomischen Gründen soll die Gelegenheit genutzt werden, diese zusätzliche und weitgehend unbestrittene Anpassung vorzunehmen.