Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/105: Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-Installationen NIV (Teilrevision) · 8 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung .................................................................................... 2
2. Ablauf und Adressaten ................................................................................................................................. 2
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden ................................................................................... 3
4. Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................................................ 3
5. Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden ................................................................................................... 6
1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Gegenstand der Verordnungsrevision ist die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen über die elektrischen Niederspannungsinstallationen.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Rahmen einer «Arbeitsgruppe Revision NIV» mit den direkt betroffenen Kreisen die geltende Verordnung überprüft und in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf festgestellt. Die Arbeitsgruppe hat entsprechende Vorschläge für eine Anpassung der NIV erarbeitet. Es geht dabei um Themen aus dem Vollzug der Verordnung (u.a. Verwaltungsstrafverfahren, Administration) und um Fragen, die sich aus geänderten technischen Rahmenbedingungen ergeben, wie die Installation von besonderen Anlagen (z.B. Photovoltaik, Aufzüge, Haustechnik) und um die Anpassung an ein geändertes wirtschaftliches Umfeld (u.a. dezentrale Energieproduktion, neue Akteure auf dem Markt).
Die Unterlagen für die Vernehmlassung und die eingegangenen Stellungnahmen können unter
www.admin.ch > Bundesrecht > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2016 > UVEK eingesehen und heruntergeladen werden.
2. Ablauf und Adressaten
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 5. September 2016 die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauerte bis am 5. Dezember 2016. Innerhalb dieser Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt 93 Stellungnahmen ein, die erfasst und systematisch ausgewertet wurden.
Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Zu den Adressatinnen und Adressaten der Anhörung zählten unter anderem die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitäts- sowie Verkehrswirtschaft, Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die Industrie und Dienstleistungswirtschaft, die Gebäudewirtschaft sowie Konsumentenorganisationen.