Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/105: Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-Installationen NIV (Teilrevision) · 11 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht

August 2016

Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen Teilrevision

Erläuterungen

1. Ausgangslage und Vorgehen

Die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Sie wurde per 1. Januar 2002 als Ersatz für die gleichnamige Verordnung von 1987 in Kraft gesetzt und seither einzig in einzelnen untergeordneten Punkten revidiert.

Seit dem Inkrafttreten der NIV vor 13 Jahren haben sich die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für das Elektroinstallationsgewerbe verändert:

 Neue Installationsmaterialien und –werkzeuge verlangen eine Überprüfung der sicherheitsrelevan-

ten Beurteilung von bestimmten Arbeiten (Beispiel: Verlegung von Installationsrohren).

 Die Spezialisierung, der wirtschaftliche Druck und zunehmende Aktivitäten von ausländischen

Elektroinstallateuren verlangen nach einer Überprüfung des Bewilligungssystems.

 Das Berufsbild von 2015 entspricht nicht mehr dem Berufsbild von 2002. Ausbildungswege und

–inhalte haben sich verändert, die laufende Weiterbildung hat auf Grund der technischen Entwicklung ein weit höheres Gewicht als 2002. Damit zusammenhängend ist die Durchlässigkeit unter den verschiedenen Ausbildungen im Bereich Elektrotechnik zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 Im Vollzug und bei den administrativen Abläufen haben sich zudem Mängel gezeigt, die zu behe-

ben sind.

 Die dezentralisierte Energieproduktion und die bereits angelaufene Entwicklung zur zentralen

Steuerung des Verbrauches stellen an die Elektroinstallationen neue Herausforderungen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Herbst 2014 eine Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der NIV eingesetzt, in welcher die von der Verordnung massgeblich betroffenen Kreise vertreten sind. Das sind neben dem Verband Schweizer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) und dem Verband Schweizer Elektrokontrollen (VSEK) als die direkt betroffenen Berufsorganisationen, der Hauseigentümerverband

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