Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/105: Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-Installationen NIV (Teilrevision) · 8 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Von den 116 Eingeladenen haben 46 eine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich haben 47 Organisationen, Firmen und Einzelpersonen ohne direkte Einladung an der Vernehmlassung teilgenommen. Ausdrücklich auf eine detaillierte Stellungnahme verzichtet haben alle Kantone, wobei die Kantone NW, TI, SH und TG Bemerkungen zu einzelnen ausgewählten Bestimmungen angebracht haben. Auf eine Stellungnahme verzichtet hat auch die SP Schweiz. Der Schweizerische Gewerbeverband verzichtet auf eine eigene Stellungnahme und verweist auf die Stellungnahme von suissetec.
Die Liste der eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden kann unter www.admin.ch > Bundesrecht > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2016 > UVEK eingesehen und heruntergeladen werden.
Eingegangene Teilnehmende nach Kategorie Stellungnahmen Kantone24
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien1
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 1 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft7
Elektrizitätswirtschaft16
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft7
Gas- und Erdölwirtschaft1
Verkehrswirtschaft1
Gebäudewirtschaft9
Organisationen der Wissenschaft3
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz1
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende7
Privatpersonen15
Stellungnahmen insgesamt93
4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Allgemeine Bemerkungen
Die vorgeschlagene Überarbeitung der NIV wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden in ihren Grundzügen und ihrer Stossrichtung ausnahmslos teils ausdrücklich, teils stillschweigend zugestimmt. In keiner einzigen Stellungnahme wird verlangt, auf die Revision zu verzichten.
Mit grosser Mehrheit werden auch die inhaltlichen Anpassungen gutgeheissen, bzw. es werden Vorschläge zur Verbesserung der vorgeschlagenen Regelungen vorgebracht. Dabei wird nur in Einzelfällen beantragt, auf eine Änderung der bisherigen Regelung zu verzichten. Im Wesentlichen konzentrieren sich die Stellungnahmen auf die folgenden Kernpunkte des Änderungsvorschlages:
Artikel 8 Fachkundigkeit im Installationsbereich
Gemäss Verordnungsentwurf gilt wie bisher die Berufsausbildung im Elektro-Installationsgewerbe bzw. der Abschluss dieser Ausbildung mit dem Bestehen der berufskundlichen Fächer der höheren Fachprüfung (Meisterprüfung für Elektro-Installateure) als Grundlage für die Anerkennung der Fachkundigkeit im Installationsbereich und damit für die Erteilung der Installationsbewilligung. An diesem Grundsatz wird nicht gerüttelt. Diskutiert wird hingegen, welche Anforderungen für Absolventen von alternativen Berufsausbildungen (Studium Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ETH, Fachhochschule FH oder Höhere Fachschule HF oder Berufsbildung in einem dem Elektro-Installateur nahe verwandten Beruf) für die Erlangung der Fachkundigkeit gelten sollen (Troller, TI, electrosuisse, ETH, Bonadio). Dabei bestehen u.a. unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der notwendigen Praxis im Installieren oder darüber, wer für die Definition der Inhalte und für die Durchführung der