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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Ausrüstung von Motorrädern mit nur einem Richtungsblinker pro Seite nicht mehr gestattet Geltender Text Änderungsvorschlag Anh. 10 Ziff. 52 Anordnung I Anhang 10 Ziff. 52 Anordnung I
5 Anordnung und Sichtwinkel für 5 Anordnung und Sichtwinkel für Richtungsblinker Richtungsblinker
52 Motorräder 52 Motorräder
Anordnung I Anordnung I
Aufgehoben
Erläuterungen:
Die Bestimmung, wonach Motorräder nur einen (gleichzeitig nach vorne und hinten leuchtenden) Richtungsblinker pro Fahrzeugseite benötigen, wurde in den weiterentwickelten internationalen fahrzeugtechnischen Reglementen aufgehoben. Künftig sollen Motorräder auch in der Schweiz pro Seite über 2 Richtungsblinker (einen vorne und einen hinten) verfügen müssen. Die Vorschrift soll ab dem Inkraftsetzungsdatum der Verordnungsänderung für die erste Inverkehrsetzung gelten.