Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten
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verlangen. Es hat zur Erfüllung seiner Aufgaben ein Recht auf Einsicht in die Dokumente und Daten der Sparte Infrastruktur. Vorbehalten bleiben Massnahmen im Sinne des SuG und des EBG, sofern Bundesmittel zweckentfremdet oder unwirtschaftlich eingesetzt würden, sowie die Tätigkeit der Sicherheitsaufsicht, die von der finanziellen Steuerung vollständig getrennt ist.
Die Berichte der Unternehmen werden durch das BAV überprüft und ausgewertet und können veröffentlich werden. Das BAV analysiert die Abweichungen zwischen Plan und Ist, gibt Empfehlungen für Anpassungen ab und legt gegebenenfalls Korrekturmassnahmen fest. Es kann Massnahmen anordnen, wenn die bestellten Leistungen nicht erbracht, Zielvorgaben nicht erreicht oder die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Es ist dazu berechtigt, finanzielle Leistungen zurückzufordern.
1.4 Ziele für die Eisenbahninfrastruktur 2017–2020
Die Ziele für die ISB bilden einen wichtigen Bestandteil der LV 17–20. Sie sind für alle ISB auf gleicher Basis festgelegt und mit den Zielen der Verkehrspolitik und Raumordnungspolitik des Bundes abgestimmt.
Generell sind die ISB für einen effizienten Betrieb und Erhalt der Infrastruktur verantwortlich. Zudem erwartet der Bund konkret, dass die Unternehmen in den Jahren 2017–2020 folgende Ziele erreichen:
- Gewährleistung der Sicherheit,
- Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes,
- optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten,
- Verbesserung der Interoperabilität,
- effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen.
Mit der Festlegung der Ziele will der Bund sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um die Zielerreichung besser zu messen, wurden Kennzahlen zu den einzelnen Zielen definiert. Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung werden für jedes Unternehmen individuelle Zielwerte zu den Kennzahlen festgelegt. Das BAV erhält regelmässig die Berichte der ISB und überprüft die Zielerreichung. Infolgedessen kann das BAV Empfehlungen für Anpassungen abgeben und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen festlegen. Die Zusammenstellung der Kennzahlen mit den aggregierten Zielwerten befindet sich im Anhang 1.
Die Ziele werden nachstehend näher beleuchtet.