Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten
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Mit rund 9720 Millionen Franken (73%) ist der grösste Teil des Zahlungsrahmens für Investitionsbeiträge vorgesehen. 200 Million Franken sind für die LV-Optionen vorgesehen, um bei Bedarf je nach Baufortschritt und Zustand der Anlagen zusätzliche Mittel an die ISB auszuzahlen. 500 Millionen Franken sind als LV-Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen. Darunter fallen neben grösseren Naturschäden an den Eisenbahnanlagen auch allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn, den Bahnzugang oder für den Neubau von Anschlussweichen. Diese zusätzlichen Mittel werden mittels Nachträgen zu den LV 17–20 mit den ISB gewährt. Für Betriebsabgeltungen sind 2812 Millionen Franken vorgesehen.
Mit dem Zahlungsrahmen 2017–2020 und mit der im Rahmen von FABI angekündigten Anpassung des Trassenpreissystems ab 2017 stehen den ISB gegenüber den Jahren 2013–2016 wesentlich mehr Mittel zur Verfügung. Damit wird der Mehrbedarf für den Substanzerhalt finanziert. Für kleinere und mittelgrosse ISB wird das Instrument der LV-Optionen eingeführt. Dabei handelt es sich um Projekte, deren Umsetzung nicht gesichert ist. Sobald ein Options-Projekt umsetzungsreif ist, wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Priorität und die Möglichkeit prüfen, das Projekt zu finanzieren.
Der vorhersehbare Anstieg des Mittelbedarfs für den Betrieb und Substanzerhalt kann dank des neu eingeführten Fonds und gemäss aktueller BIF-Planung finanziert werden, ohne dass die Umsetzung der laufenden und geplanten Ausbauprojekte gefährdet wäre.