Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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Aktuell (2013/14) liefern die EVU über den Trassenpreis jährlich rund 1,4 Milliarden Franken an die ISB ab. Unter Berücksichtigung der erwähnten Preiserhöhung und in Erwartung von Mehrverkehr werden die Erlöse aus Trassenpreisen auf über 1,5 Milliarden Franken ansteigen. Für den Zeitraum 2017–2020 können somit insgesamt über 6 Milliarden Franken an Trassenerlösen erwartet werden.

Bestellung von Infrastrukturleistungen

Die Trassenpreiseinnahmen decken nicht die vollen Kosten der ISB. Da eine sichere und leistungsfähige Bahninfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor ist und wesentlich zur wirtschaftlichen Prosperität des Landes beiträgt, bestellt der Bund bei den ISB den Betrieb und den sogenannten Substanzerhalt. Dieser dient der Erhaltung und Anpassung der Bahninfrastruktur an den Stand der Technik und die Erfordernisse des Verkehrs, soweit diese keine Kapazitätserhöhung zur Folge haben. Darüber hinausgehende Investitionen werden als Ausbaumassnahmen über Umsetzungsvereinbarungen bei den ISB bestellt.

Der Bund schliesst seit 1999 mit der SBB und seit 2011 mit den Privatbahnen vierjährige (für die Jahre 2011–12 ausnahmsweise zweijährige) Leistungsvereinbarungen ab. Darin werden die Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge an die ISB im Voraus für die einzelnen Jahre festgelegt. Die Betriebsabgeltung bemisst sich nach den geplanten ungedeckten Kosten aus dem Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur auf der Grundlage der Mittelfristplanungen der Unternehmen. Der Investitionsbeitrag basiert auf der mittelfristigen Investitionsplanung des Unternehmens, welche jährlich zu aktualisieren ist. Der Abschreibungsaufwand, der am Ende des jeweiligen Jahres dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zu melden ist, wird durch A-Fonds-perdu-Beiträge ausgeglichen. Für darüber hinausgehende Investitionen erhalten die ISB zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen. Die Darlehen verbleiben im Prinzip auf unbeschränkte Zeit im Unternehmen und müssen nur zurückbezahlt werden, wenn die damit finanzierten Anlagen nicht mehr dem Eisenbahnbetrieb dienen oder das Investitionsvolumen geringer ist als die Summe der Abschreibungen. Sie haben daher eigenkapitalähnlichen Charakter.

Neues Finanzierungsmodell (FABI)

Am 6. September 2010 wurde die Volksinitiative des VCS «Für den öffentlichen Verkehr» mit rund 140 000 gültigen Stimmen eingereicht. Der Bundesrat lehnte diese Initiative ab, anerkannte jedoch das Ziel einer gesicherten Finanzierung der Bahninfrastruktur. Deshalb stellte er der Volksinitiative die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) als direkten Gegenentwurf gegenüber. Die entsprechende Botschaft unterbreitete er am 18. Januar 2012 dem Parlament. Dieses hat die Vorlage mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage am 9. Februar 2014 mit 62 zu 38 Prozent angenommen. Das BAV hat nach der Annahme der Vorlage an der Umsetzung gearbeitet.

Mit FABI wird die Finanzierung der Bahninfrastruktur neu geregelt. Die Vorteile einer Fondsfinanzierung sollen mit einem Bahninfrastrukturfonds (BIF) auf die gesamte Bahninfrastruktur übertragen werden. Der BIF ist unbefristet und stellt die Mittel des Bundes für Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau des Bahnnetzes sicher. Per 1. Januar 2016 wird der bisherige, befristete Fonds für die Eisenbahngrossprojekte (FinöV-Fonds) in den unbefristeten BIF überführt. Der BIF finanziert sowohl den Betrieb und Substanzerhalt als auch den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur.