Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Ausgangslage
Am 4. Dezember 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren Weiterentwicklung der Invalidenversicherung. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 18. März 2016.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 121 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Davon haben 75 eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. Alle Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 12 ins Vernehmlassungsverfahren eingeladenen Parteien haben deren 5 (BDP, CVP, FDP, SPS, SVP) geantwortet. Von den weiteren interessierten eingeladenen Kreisen (35) haben 16 Stellung genommen. Darüber hinaus sind 48 Stellungnahmen von weiteren Vernehmlassungsteilnehmern eingegangen.
Adressaten eingeladen eingegangen
1 Kantone (inkl. KdK) 27 261
In der Bundesversammlung vertretene politische Par-
2 125
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden,
teien 3 32
Städte und Berggebiete 4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 106
5 Versicherungsinstitutionen 106
6 Behindertenorganisationen 2414
7 Weitere interessierte Kreise 3516
8 Nicht eingeladene48
Total 121123
Die Erfassung und quantitative (statistische) Auswertung erfolgte halbelektronisch. Mit den Unterlagen war ein Fragebogen mit Fragen zu den wesentlichen Themen der Revision verschickt worden. Im Begleitbrief wurden die Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen darauf aufmerksam gemacht, dass es ihnen freistehe, ob sie für die Abgabe ihrer Stellungnahme dem Fragebogen folgen wollten oder nicht. Die so strukturierten Antworten liessen sich im auswertenden Amt elektronisch zeitsparend erfassen und mit den entsprechenden Begründungen / Antworten hinterlegen. Die statistische Auswertung (Tabellen, vgl. Kap. 3) erfolgte per Knopfdruck und in graphisch bereits ansprechender Form. Inhaltlich wurden die eingegangen Antworten nun ebenfalls nach JA / EHER JA / EHER NEIN / NEIN sortiert und sorgfältig ausgewertet. Die wichtigsten, häufigsten und prägnantesten Argumente werden unterteilt nach Kategorien im vorliegenden Bericht wiedergegeben. Auch Äusserungen der Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen zu Aspekten, die nicht im Fragebogen abgefragt worden waren, wurden ausgewertet. (vgl. Kap. 3.6). Ebenfalls ausgewertet wurden neu eingebrachte Revisionsvorschläge (vgl. Kap. 3.7).
1Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) keine Stellungnahme