Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Stabilisierungsprogrammes des Bundes 2017-2019, der Altersreform 2020, der EL-Reform, der pa. Iv. Joder (12.470. Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden) und der Vorlage 3 der IV-Revision 6b. Weiter werden u.a. erwähnt: Die Aktualisierung der Geburtsgebrechen-Liste (GG-Liste), die Aufnahme von Trisomie 21 in die GG-Liste, die aktuelle Rechtsprechung des EGMR (gemischte Methode) und die Erhöhung des höchstversicherten Verdienstes in der Unfallversicherung. Ausserdem wird aus Kreisen der Behindertenorganisationen die Darstellung der finanziellen Konsequenzen für die Versicherten gefordert.
16 Kantone, die Mehrheit der Parteien, vier Dachverbände der Wirtschaft und weitere Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen fordern mit Nachdruck (zusätzliche) Kosteneinsparungen. In den Stellungnahmen sehr vieler Kantone findet sich neben diesem Anliegen allerdings auch die Forderung nach zusätzlichen finanziellen Mitteln, u.a. im Bereich der Personalressourcen. Im Weiteren verbinden verschiedene Stellungnahmen die generelle Forderung nach Sparmassnahmen mit konkreten Vorschlägen, besonders die Wiederaufnahme der Vorlage 3 aus der IV-Revision 6b, aber etwa auch das lineare Rentensystem mit ganzer Rente ab dem Invaliditätsgrad von 80% sowie keine Rente unter 25/30 Jahren.
Kantone
Die Mehrheit der Kantone beurteilt die Revision positiv oder eher positiv. Die bessere Koordination der beteiligten Akteure (AG) und die Zielgruppen werden als die richtigen erachtet,
einschränkend wird darauf hingewiesen, dass das Potenzial an Massnahmen nicht ausgeschöpft sei (u.a. GL, FR, SO, BL, TG, TI). Die Forderung nach Kostentransparenz (direkt oder indirekt) findet sich bei den Kantonen ZH, SZ, OW, NW, GL, SO, BS, BL, SH, AI, SG,
GR, TG, TI, VD, VS, GE, JU. Gefordert wird eine Gesamtbetrachtung der finanziellen Situation der IV in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung aller laufenden Revisionen des IVG und weiteren, die IV betreffenden Reformvorhaben (s.o).
16 Kantone (AI, SZ, NW, GL, SO, BL, SH, SG, GR, TG, VS, GE, JU, TI, ZG und BS) fordern mit Nachdruck (zusätzliche) Kosteneinsparungen, allerdings findet sich aber auch die Forderung nach zusätzlichen finanziellen Mitteln: so weisen einige Kantone (u.a. ZH, BL, SH, GR, TG, VS, NE) darauf hin, der Komplexität der neuen Aufgaben werde zu wenig Rechnung getragen und die Bereitstellung zusätzlicher (finanzieller und personeller) Mittel (in den IV-Stellen) sei unabdingbar. Dazu VD: Die in der Reform vorgesehenen neuen Massnahmen müssen nicht mit zusätzlichen personellen Ressourcen im BSV einhergehen (Aufsichtsbehörde), sondern mit einem Ausbau in den Durchführungsorganen, namentlich der IV-Stellen. Im Weiteren verbinden verschiedene Stellungnahmen die generelle Forderung nach Sparmassnahmen mit konkreten Vorschlägen, besonders die Wiederaufnahme der Vorlage 3 aus der IV-Revision 6b (SO, GR, TG; SZ, GL, ZG, BL, AI, TI, JU) und / oder sie fordern eine deutliche stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes bzw. der IV bei jenen Massnahmen, die indirekte Verschiebungen der finanziellen Lasten zu den Kantonen (EL) und den Gemeinden (Sozialhilfe) mit sich bringen würden (u.a. UR, AI, TI).
Einzig das „nur bedingte Einverständnis“ mit der Revision als Ganzes von SZ wurde als „eher NEIN“ interpretiert. Begründet wird dies indessen mit den gleichen Argumenten wie Kantone, welche die entsprechende Frage mit EHER JA beantwortet haben.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
CVP und SPS stimmen der Revision eher zu. Für die CVP hat indessen der Schuldenabbau Vorrang vor dem Leistungsausbau und sie fordert einen Bürokratieabbau mit der klaren Entflechtung von Aufsicht und Durchführung. Die SPS begrüsst die Zielsetzung der Revision,