Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Ein weiterer Vorteil des Fragebogens ist, dass die Verantwortung für die korrekte Interpretation bezüglich gänzlicher oder teilweiser Zustimmung bzw. Ablehnung einer Massnahme vollumfänglich beim Vernehmlasser oder der Vernehmlasserin verbleibt. Bei der Auswertung kann sich allerdings folgendes Problem stellen: Eine Frage wird mit NEIN beantwortet, bei der Begründung zeigt sich indessen, dass die Massnahme eigentlich begrüsst wird. Diese Diskrepanz kann beispielsweise daher kommen, dass die vorgeschlagene Ausgestaltung einer Massnahme nicht richtig verstanden worden ist, dass etwas überlesen worden ist, dass bei der organisationsinternen Bereinigung die Diskrepanz nicht ausgeglichen worden ist oder einfach ein Fehler passiert ist. Für diese nur sehr vereinzelt auftretenden Fälle wurde folgendes Vorgehen gewählt: Statistisch erfasst wurde die so schriftlich festgehaltene Ablehnung der Massnahme. Hätte man sich nur auf die begründenden Ausführungen stützen können, hätte man wohl eine Zustimmung oder eine teilweise Zustimmung zählen müssen. Da die Auswirkungen dieser vereinzelten „Falschzählungen“ in keinem Fall auch nur annähernd die Gesamtbewertung betreffend Zustimmung / Ablehnung einer Massnahme beeinflusst hätten, wurde in den meisten Fällen auf einen expliziten Hinweis im Text verzichtet. Entsprechend wurde für die Dokumentation von Zustimmung und Ablehnung einer Massnahme mit Falschzählung auf einen Textbeitrag der entsprechenden Organisation verzichtet. Gegen 80 Prozent der teilnehmenden Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen benutzten den Fragebogen: Dazu der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV: „Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme sowie für die Strukturierung der Fragen zum Vernehmlassungsbericht. Sie erleichtert es, den Überblick zu behalten und fokussiert vorzugehen. Gerne folgen wir deshalb der vorgeschlagenen Struktur.“ Etwas weniger befriedigt zeigte sich der Kanton Zug, der der Meinung war, der vom Bund vorgegebene Fragebogen richte sich nur auf wenige Fragen aus.

Grundlage für die statistische Auswertung bildet die Anzahl eingegangener Stellungnahmen insgesamt. Je mehr Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen sich zu einer Frage geäussert haben, desto bedeutender ist sie. Am meisten Antworten sind zur Beurteilung der Revision als Ganzes eingegangen. Mehrere Behindertenorganisationen haben sich vollständig oder teilweise der Stellungnahme von Inclusion Handicap angeschlossen. Quantitativ wurden „sich I.H. anschliessende“ Stellungnahmen nicht erfasst. Angesichts der Menge und der unterschiedlichen Zeitpunkte, an welchen die Stellungnahmen eintrafen, war es unmöglich, diese korrekt zu erfassen (Fehlerquelle bei Eingabe, Verzerrung infolge Interpretation und korrekte Gewichtung, unterschiedliche Bezüge). Qualitativ, also im Textteil wurden sie indessen verarbeitet und entsprechend berücksichtigt.

Mit den Vernehmlassungsunterlagen wurde eine Zusammenfassung der Revision in leichter Sprache versandt. Dazu Procap: „Dass eine Vernehmlassung zum ersten Mal für Menschen mit Lernschwierigkeiten über eine Zusammenfassung in „Leichter Sprache“ zugänglich gemacht wurde, begrüssen wir sehr und bedanken uns dafür. Auch der Hinweis auf das Behindertengleichstellungsgesetz und die Voraussetzungen für eine barrierefreie Publikation der Dokumente ist für Menschen mit Sehbehinderung von grosser Bedeutung und äusserst positiv zu werten.“

Ab Kapitel 3 ist die Struktur die folgende: Zuerst wird das statistische Ergebnis tabellarisch (absolute und prozentuale Zahlen) dargestellt. Darauf folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente. Diese werden nach den erwähnten Kategorien aufgeteilt und, wo immer möglich, mit illustrativen Textstellen aus den Stellungnahmen dokumentiert. Wir haben uns bemüht, möglichst alle Vernehmlasser mindestens einmal zu zitieren. Das ist möglicherweise nicht ganz gelungen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass von der Ausführlichkeit eines Zitats oder dem wiederholten Zitieren eines Vernehmlassers nicht auf die schlussendlich erfolgte sachliche Gewichtung seiner Argumente geschlossen werden kann. Im vorliegenden Bericht geht es darum, aufzuzeigen, welcher Art die Kritikpunkte waren. Was