Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/3: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 9 Seiten
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3 Gegenüberstellung: ArGV 4 - VKF-Vorschriften
ArGV 4 VKF-Vorschriften
Geltungsbereich Industrielle Betriebe Die Brandschutzvorschriften gelten für
Nichtindustrielle Betriebe mit neu zu errichtende und bestehende
erheblichen Betriebsgefahren nach Bauten und Anlagen sowie für Art. 1 Abs. 2 ArGV 4 Fahrnisbauten sinngemäss (Art. 2 Brandschutznorm)
Teilbetriebe, welche der ArGV 4
unterstellt sind.
Gefahren / Arbeit mit gefährlichen Chemikalien Brand
Risiken Arbeit mit Mikroorganismen
Gruppe 3 und 4
Arbeit mit gefährlichen Maschinen
und Druckgeräten
Brand
Explosion
etc.
Weitere Besonderheiten
Die Aufenthaltsdauer der Personen
in diesen Betrieben beträgt im
Durchschnitt 9 Stunden und bei
Schichtbetrieben bis 24 Stunden
pro Tag.
Die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens eines gefährlichen
Ereignisses steigt mit der
Betriebsdauer.
Die Geschwindigkeit der
Brandausbreitung ist abhängig von
der Art und Verteilung der
Brandlasten in Raum und
Anordnung der Anlage.