Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/3: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 9 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Gegenüberstellung: ArGV 4 - VKF-Vorschriften

ArGV 4 VKF-Vorschriften

Geltungsbereich  Industrielle Betriebe Die Brandschutzvorschriften gelten für

 Nichtindustrielle Betriebe mit neu zu errichtende und bestehende

erheblichen Betriebsgefahren nach Bauten und Anlagen sowie für Art. 1 Abs. 2 ArGV 4 Fahrnisbauten sinngemäss (Art. 2 Brandschutznorm)

 Teilbetriebe, welche der ArGV 4

unterstellt sind.

Gefahren /  Arbeit mit gefährlichen Chemikalien Brand

Risiken  Arbeit mit Mikroorganismen

Gruppe 3 und 4

 Arbeit mit gefährlichen Maschinen

und Druckgeräten

 Brand

 Explosion

 etc.

Weitere Besonderheiten

 Die Aufenthaltsdauer der Personen

in diesen Betrieben beträgt im

Durchschnitt 9 Stunden und bei

Schichtbetrieben bis 24 Stunden

pro Tag.

 Die Wahrscheinlichkeit des

Auftretens eines gefährlichen

Ereignisses steigt mit der

Betriebsdauer.

 Die Geschwindigkeit der

Brandausbreitung ist abhängig von

der Art und Verteilung der

Brandlasten in Raum und

Anordnung der Anlage.