Vorlage

Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Vertrags von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen

vom [Entwurf vom 11.12.2015]

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ………………2

beschliesst:

Art. 1

1Der Vertrag von Peking vom 24. Juni 20123 über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen (Vertrag) wird genehmigt.

2Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.

3Er bringt bei der Ratifizierung folgende Erklärung an:

Erklärung nach Artikel 11 des Vertrags:

Die Schweiz macht von der in Artikel 11 Absätze 2 und 3 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch und gewährt, für die Sendung, die Weitersendung oder den öffentlichen Empfang einer audiovisuellen Festlegung, welche von einer im Handel erhältlichen audiovisuellen Festlegung ausgeht, anstelle eines ausschliesslichen Rechts nach Artikel 11 Absatz 1, ein der Kollektivverwertung und dem Grundsatz der

Gegenseitigkeit unterstelltes Vergütungsrecht gemäss Artikel 35 des

Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 19924.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Nationalrat, [Datum] Ständerat, [Datum]

Der Präsident: Der Präsident:

Der Sekretär: Der Sekretär:

1SR 101

2BBl …

3SR …

4 SR 231.1