Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Das Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) ist am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Es wurde am 24. März 2006 auf den 1. April 2007 geändert. Seitdem hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments am 17. September 2010 und am 28. März 2012 je einen Bericht über die Entwicklung des Fernmeldemarktes1 erarbeitet. Im dritten Bericht vom 19. November 2014 zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt und den damit verbundenen gesetzgeberischen Herausforderungen2 präsentiert der Bundesrat eine neue Bestandesaufnahme und verweist darauf, dass in mehreren Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Der vorliegende Vorentwurf konkretisiert die erste von zwei Etappen, die der Bundesrat für die Revision des FMG vorgesehen hat. Dieser enthält auch Änderungsvorschläge zum Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 (BGG; SR 173.110), dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241), dem Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 (EleG; SR 734.0), dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz vom 30. April 1997 (TUG; SR 784.11) und dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40).

1.1.1 Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns

1.1.1.1 Definition FDA und Meldepflicht

Gegenüber der letzten FMG-Revision von 2007 hat sich die Problemstellung im Bereich Definition Fernmeldedienstanbieterin (FDA) und Meldepflicht deutlich geändert. Es war damals kaum absehbar, dass Fernmeldedienste in einem derart grossen Ausmass unabhängig von den Betreiberinnen von Fernmeldenetzen erbracht würden (Trennung von Netz und Diensten). Mittels Internet-basierter Dienste ist mittlerweile eine kaum überblickbare Zahl an häufig international tätigen Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt tätig.

Zum Beispiel werden gemäss einem globalen Trend mobile Nachrichten relativ immer weniger per SMS über die Mobilfunkanbieterin, sondern über Internetbasierte Dienste wie denjenigen von WhatsApp der US-Anbieterin Facebook (Teil von OTT IP messaging3) versendet:

1 Die Berichte können heruntergeladen werden unter www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Parlament > Evaluation zum Fernmeldemarkt.

2 Der Bericht kann heruntergeladen werden unter www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Parlament > Evaluation zum Fernmeldemarkt.

3 IP Messaging steht für mobile Nachrichten, welche mittels Internetprotokoll (IP) erbracht werden. Dieses Protokoll wird sowohl von Mobilfunknetzbetreiberinnen (Operator IP Messaging) als auch von sog. OTT (Over The Top)-Anbieterinnen wie WhatsApp genutzt.