Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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Aufgrund von im Jahr 2010 vorgenommenen Anpassungen auf Verordnungsebene sind die Konsumentinnen und Konsumenten zudem jeweils bis zu einem gewissen Grad auf die finanziellen Folgen bzw. die Preise der Nutzung von internationalem Roaming hinzuweisen. Damit konnten die beschriebenen Informationskosten teilweise gesenkt werden.
Im Vergleich mit den Preisen, welche EU-Konsumentinnen und -Konsumenten für Roaming in EU-Nachbarländer bezahlen müssen, bleiben die Preise des internationalen Roaming für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten im Durchschnitt dennoch hoch (Endkundenpreise für internationales Roaming in der EU dürften seit einigen Jahren die abgebildeten Endkunden-Preisobergrenzen der EU nicht überschreiten7). Im Einzelnen wird dies für verschiedene Preiskategorien in den nachfolgenden Abbildungen 3 bis 6 ersichtlich.
Endkundenpreise für ausgehende Anrufe8 sind seit 2009 durchschnittlich um den Faktor 1.7 höher als die EU-Obergrenze. Im vierten Quartal 2014 beträgt der Faktor 1.8:
Abbildung 3: Durchschnittliche Preisentwicklung ausgehende Anrufe für Schwei-
zer Kundinnen und Kunden in der EU/im EWR im Vergleich zur Preisobergrenze der EU, 2009 Q1 - 2015 Q1 (verrechnete Minuten), in EURO exkl. MwSt.9 (Quelle: BAKOM)
Endkundenpreise für eingehende Anrufe sind seit 2009 durchschnittlich um den Faktor 2.9 höher als die EU-Obergrenze. Im vierten Quartal 2014 beträgt der Faktor 4.0:
7 Die Obergrenzen sollten gemäss der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 und der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 derart gesetzt werden, dass den Anbieterinnen nach Abzug von Kosten auf Vorleistungs- (insbesondere Verbindungsaufbau und Anrufzustellung; Richtwert waren die regulierten Terminierungsgebühren) und Endkundenebene (insbesondere Anteile an Vermarktungskosten und Endgerätesubventionen) "ein adäquater Restbetrag zur Erzielung eines angemessenen Gewinns bleibt".
8 Die Preiskategorien sind jeweils im Abbildungstitel näher beschrieben.
9 Die Preise in dieser und in den nachfolgenden Abbildungen werden mit dem durchschnittlichen Wechselkurs des jeweiligen ersten Quartals angegeben. Zu erwähnen ist dabei die Aufhebung des Mindestkurses von CHF 1.2 / EUR im Januar 2015, welche den Preisanstieg im 2015 Q1 erklären kann.